Börsen-Insiderhandel soll künftig für sämtliche Marktteilnehmer verboten werden, auch für Hedge-Fonds und private Investoren. Die Rechtskommission des Ständerats unterstützt diesen Vorschlag des Bundesrats.
Aufsichtsrechtlich werden Insiderhandel und Kursmanipulationen neu für sämtliche Marktteilnehmer verboten. Beide Straftatbestände werden vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz überführt. Sie werden als Verbrechen taxiert und gelten neu zudem als Vortaten der Geldwäscherei.
Heute ist im Gesetz eng umschrieben, wer als Insider gelten kann. So macht sich etwa eine Person, die zufällig von einer Insiderinformation Kenntnis erhält und diese ausnutzt, nicht strafbar. Als verbotene Marktmanipulationen gelten sollen neben Scheingeschäften auch sämtliche echten Transaktionen mit manipulatorischem Charakter.
Busse in Millionenhöhe
Der Bundesrat will mit der Vorlage auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass schärfer gegen Verletzungen der Offenlegungspflichten vorgegangen werden kann.
So soll mit einer Busse von bis zu 10 Millionen Franken bestraft werden können, wer die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen nicht befolgt. Diese Höchstbusse droht auch Personen, die einer rechtskräftig festgestellten Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots keine Folge leisten.
Zur Durchsetzung der Verbote und der Bestimmungen über die Offenlegung der Beteiligungen kann die Finanzmarktaufsicht FINMA fortan nicht mehr nur gegenüber den Beaufsichtigten, sondern auch gegenüber den übrigen Marktteilnehmern die Aufsichtsinstrumente einsetzen.