Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat will auch die Rechtskommission des Ständerats mit diesem Grundsatz die im November 2008 vom Stimmvolk gutgeheissene Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen.
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, hiess die ständerätliche Rechtskommission die Vorlage einstimmig gut. Sie folgte in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrats. Dieser hatte die Gesetzesrevision einstimmig gutgeheissen, nachdem er die Vorschläge des Bundesrats in einzelnen Punkten abgeändert hatte.
Gegen den Willen des Bundesrates setzte die grosse Kammer auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Täter lediglich für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden können sollen.
Hingegen folgte der Nationalrat dem Bundesrat in der Frage, wie alt die Opfer höchstens sein dürfen, damit eine Tat an ihnen als unverjährbar gilt. Der Bundesrat hatte zunächst 10 Jahre vorgeschlagen. Nach den negativen Reaktionen in der Vernehmlassung – unter anderem von den Initianten – erhöhte die Regierung die Limite dann aber auf 12 Jahre.