Weniger Geldstrafen, mehr Gefängnisstrafen – darüber sind sich die Räte einig. Mit dem Entwurf des Nationalrats ist die Rechtskommission des Ständerats (RK) aber nicht in allen Punkten einverstanden.
Geldstrafen sollen seltener, Freiheitsstrafen wieder häufiger verhängt werden. Breite Einigkeit herrscht darüber, dass vor allem bedingte Geldstrafen zurückgedrängt werden sollen. Mit dem Entwurf des Nationalrats ist die Rechtskommission des Ständerats (RK) aber nicht in allen Punkten einverstanden.
Die grosse Kammer hatte letzten Herbst beschlossen, den seit 2007 geltenden Vorrang von Geldstrafen gegenüber Freiheitsstrafen unter sechs Monaten aufzuheben. Das heisst: Auch bei geringeren und mittleren Delikten sollen Straftäter wieder hinter Gitter.
Nach dem Willen der Ständeratskommission soll die Geldstrafe bis sechs Monate aber Vorrang vor der Freiheitsstrafe haben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Gericht soll Täter jedoch auch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilen können, wenn zu erwarten ist, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen werden kann. Eine Freiheitsstrafe kann auch ausgesprochen werden, wenn der Täter damit von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden kann.
Geldstrafen zur Hälfte unbedingt
Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die RK dem Ständerat weiter, dass Geldstrafen immer zur Hälfte unbedingt ausgesprochen werden müssen. Der Bundesrat hatte im Auftrag des Parlaments einen Entwurf ausgearbeitet, der die bedingten Geldstrafen ganz abschaffen sollte. Diese machen heute rund 73 Prozent der Urteile aus.
Der Nationalrat hatte jedoch beschlossen, dass bedingte Geldstrafen bei „besonders günstigen Umständen“ weiterhin möglich sein sollen. Für die Ständeratskommission genügt es, dass keine ungünstige Prognose vorliegt. Eine Minderheit hält daran fest, die bedingte Geldstrafen ganz abzuschaffen.
Zurückgedrängt werden diese ohnehin, da sie auch nach dem Willen der RK nur noch bis maximal 180 Tagessätzen verhängt werden können. Die Halbierung des heutigen Maximums von 360 Tagessätzen soll dazu führen, dass auch bei mittelschweren Delikten wieder vermehrt eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.
Beim Vollzug ist die Kommission weitgehend dem Nationalrat gefolgt. Änderungen machte sie bei der Halbgefangenschaft, der gemeinnützigen Arbeit und der elektronischen Überwachung, damit diese nach den gleichen Voraussetzungen vollzogen werden. Namentlich sollen diese Vollzugsformen nur auf Antrag der Verurteilten möglich sein.