Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) will nichts wissen von einem Burkaverbot. Sie empfiehlt ihrem Rat, eine Motion des Walliser SVP-Nationalrats Oskar Freysinger abzulehnen. Die SPK hat am Freitag gleich mehrere Vorstösse zu Ausländerthemen behandelt.
Der Nationalrat hatte Freysingers Motion im September deutlich gutgeheissen. Das Vermummungsverbot würde für Musliminnen ebenso gelten wie für Demonstranten. Schleier, Burkas und andere Verhüllungen wären im öffentlichen Verkehr, vor Behörden sowie bei Kundgebungen verboten.
Ausnahmen wären für Feste wie die Fasnacht vorgesehen. Freysinger hatte in der grossen Kammer gesagt, er wolle keinen Religionskrieg anzetteln. Bürger müssten aber gegenüber den Behörden und im ÖV identifizierbar sein. Die SPK hat sich mit 7 zu 3 Stimmen gegen den Vorstoss ausgesprochen.
Dublin-Fälle nicht auf Kantone verteilen
Unterstützt hat eine knappe Kommissionsmehrheit dafür eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG). Sie will vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit Status F Auslandreisen verbieten und die vorläufige Aufnahme sofort aufheben, falls jemand unbewilligt oder unter falschen Angaben reist. Das eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat ebenfalls am Freitag eine striktere Regelung der Reisegründe für diese Personengruppe in die Anhörung geschickt. Der Bund will das Reisen allerdings nicht ganz verbieten, sondern lediglich einschränken.
Sehr deutlich stellt sich die Kommission hinter FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG). Er fordert in einer Motion, dass Personen mit Treffern in der Eurodac-Datenbank – also Menschen, die bereits in einem anderen europäischen Staat erfasst wurden – gar nicht erst auf die Kantone verteilt werden. Sie sollen künftig in den Bundeszentren bleiben, bis ein Entscheid zum weiteren Verfahren vorliegt. Auch der Nationalrat hatte diese Motion angenommen.
Zugestimmt hat die Kommission weiter einer Motion der CVP-Fraktion. Sie verlangt unter anderem, dass die Haftkosten im Asylbereich den Kantonen vollumfänglich abgegolten werden. Und der Vollzug der Strafe im Herkunftsland soll gefördert werden.