Ständeratskommission gegen neuen Straftatbestand für Grooming

Grooming, das Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet, soll nicht unter Strafe gestellt werden. Das beantragt die Rechtskommission des Ständerats. Ihrer Ansicht nach bietet das geltende Recht in solchen Fällen genügend Handhabe.

Grooming bezeichnet das Anbahnen sexueller Kontakte im Internet (Bild: sda)

Grooming, das Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet, soll nicht unter Strafe gestellt werden. Das beantragt die Rechtskommission des Ständerats. Ihrer Ansicht nach bietet das geltende Recht in solchen Fällen genügend Handhabe.

Der Entscheid der Kommission fiel mit 7 zu 5 Stimmen. Nun müssen National- und Ständerat über die parlamentarische Initiative befinden, die Grooming unter Strafe stellen will: Die Ständeratskommission hat die Initiative nämlich schon einmal abgelehnt, die Nationalratskommission hielt aber daran fest.

Die Gegner sind der Auffassung, Grooming könne in der Schweiz bereits heute strafrechtlich verfolgt werden, wenn konkrete Schritte für ein Treffen unternommen würden. Es wäre aber übertrieben, schon anstössige Gespräche im Internet unter Strafe zu stellen.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission, von der die Initiative stammt, hält Grooming mit Minderjährigen jedoch für häufig und gefährlich. Für die Umsetzung brauche es auch nicht unbedingt einen eigenen Straftatbestand. Stattdessen könne beispielsweise sexuellen Belästigung als Offizialdelikt behandelt werde, wenn sie an Kindern unter 16 Jahren verübt werde.

In der Schweiz stand schon verschiedentlich zur Diskussion, Grooming unter Strafe zu stellen. Zuletzt befasste sich die Politik damit, als es um den Beitritt zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ging. Der Bundesrat verzichtete damals darauf, einen neuen Straftatbestand zu schaffen, weil es für den Beitritt zur Konvention nicht nötig war.

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