Der Handel mit Hunde- und Katzenfellen soll untersagt und die Information und Transparenz bei Tierversuchen verbessert werden. Die Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK) hat die Vorschläge des Bundesrats für eine Revision des Tierschutzgesetzes fast auf der ganzen Linie gutgeheissen.
Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, empfiehlt die WBK die Vorlage ihrem Rat einstimmig zur Annahme. Sie weicht von den Vorschlägen des Bundesrats nur in einem Punkt ab. So will die Kommission nicht, dass nach Beendigung eines Tierversuchs Angaben über den Titel und das Fachgebiet des Versuchs veröffentlicht werden müssen.
Zwar sei es sinnvoll und notwendig die Information über Tierversuche zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. Doch stelle sich die Frage, welche Informationen in welchem Umfang an die Öffentlichkeit gelangen sollen, ohne schutzwürdige private oder öffentliche Interessen zu verletzen.
Schutzwürdige Interessen beachten
Interessierte Kreise könnten sich zudem auch ohne diese Veröffentlichung anhand von Publikationen und Forschungsdatenbanken ausreichend informieren, findet die Kommissionsmehrheit, die sich in der Frage mit 7 zu 3 Stimmen durchsetzte.
In dem Artikel wurde auch präzisiert, dass künftig das Bundesamt für Veterinärwesen bei der Informationsweitergabe die überwiegenden schutzwürdigen privaten (etwa der Pharmaindustrie) oder öffentlichen Interessen beachten muss.
Eine Minderheit findet derweil, dass dank der Veröffentlichung von Titel und Fachgebiet des Tierversuchs die Akzeptanz und das Verständnis für Tierversuche in der Gesellschaft verbessert würde. Sie lehnt den Änderungsantrag deshalb ab.
Ansonsten hiess die Kommission alle Vorschläge des Bundesrat gut. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines elektronischen Informationssystems zu Tierversuchen. Ausserdem soll künftig nicht nur die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen verboten sein, sondern generell der Handel mit diesen Tierhäuten. Die Vorlage ist nun bereit für die Beratung im Ständerat in der Dezembersession.