Wenn es nach der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK) geht, sollen die militärischen Wiederholungskurse auch in Zukunft drei Wochen dauern. Sie lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Verkürzung auf zwei Wochen ab.
Die Zahl der Diensttage würde damit nicht von 260 auf 225, sondern nur auf rund 240 sinken. Anstatt die WK-Dauer zu verkürzen schlägt die SIK vor, dass künftig statt sechs nur noch fünf WK absolviert werden müssen.
Eine Verkürzung der WK-Dauer lehnte die SIK klar mit 12 zu 1 Stimmen ab. Bei nur zwei Wochen könne die Verbandsausbildung nicht genügend trainiert werden, sagte Kuprecht. Jean-René Fournier (CVP/VS) ergänzte, für Firmen sei es einfacher, fünf Mal für drei Wochen einen Ersatz für jemanden zu finden als sechs Mal für zwei Wochen.
Die Zahl der Diensttage beläuft sich nach dem Vorschlag der SIK auf rund 240, nach dem Modell des Bundesrates wären es 225. Die zusätzlichen Kosten dafür seien verkraftbar, sagte Kuprecht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene fixe Obergrenze der jährlichen Diensttage lehnt die SIK ab.
Wie die Parlamentsmehrheit will die SIK der Armee mehr Geld geben als der Bundesrat: Für die Periode 2017 bis 2020 soll die Armee nach Ansicht der SIK 20 Mrd. Franken erhalten; der Bundesrat hatte 19,5 Mrd. Franken vorgeschlagen.
Durchdiener als zusätzliche Reserve
Einverstanden zeigte sich die Kommission hingegen damit, die Rekrutenschule von 21 auf 18 Wochen zu verkürzen und den Sollbestand der Armee auf 100’000 Mann zu reduzieren.
Sie schlägt aber vor, dass Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, während vier Jahren in der Armee eingeteilt bleiben sollen. Diese rund 12’000 Mann könnten bei Bedarf aufgeboten werden, sagte Kuprecht.
Aufstocken will die SIK auch bei den mechanisierten Brigaden: Statt zwei soll es drei davon geben, entschied die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen. Ob dadurch zusätzliches Material nötig wäre – beispielsweise Panzer – ist gemäss Kuprecht noch offen.
Einsätze im Inland
Präzisieren möchte die SIK zudem, wann die Armee zivile Aufgaben übernehmen kann. Sie schlägt vor, im Gesetz festzuschreiben, dass die Armee die zivilen Behörden im Inland nur dann unterstützt darf, «wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen».
Die Einsätze im Inland seien ein heikles Thema, da die Kantone für die innere Sicherheit zuständig seien, begründete Kuprecht die vorgeschlagene Änderung. Die Armee solle nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Mittel der zivilen Kräfte ausgeschöpft seien oder bei Katastrophen sofort «Manpower» nötig sei.
«Swiss Made» bevorzugt
Die SIK möchte beim Kauf von Material den Wirtschaftsstandort Schweiz bevorzugen: Bei der Beschaffung von Material soll der Bund nach ihrer Ansicht darauf achten, dass dieses möglichst Schweizerischer Herkunft ist. Auch soll er dabei alle Landesgegenden berücksichtigen.
Über die Liquidation oder Ausserdienststellung von Kampfflugzeugen soll nach Ansicht der SIK das Parlament entscheiden. Bei anderen Rüstungsgüter soll der Bundesrat lediglich die Sicherheitskommissionen der beiden Räte konsultieren müssen.
Abschuss von Flugzeugen
Neu ins Gesetz aufnehmen möchte die SIK zudem die Bestimmungen, wann ein Flugzeug oder ein anderes Luftfahrzeug abgeschossen werden darf. Bisher ist dies auf Verordnungsebene geregelt. Da es sich um ein heikles Thema handle, sei es aber wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz stünden, sagte Kuprecht.
Nicht im Gesetz festschreiben möchte die Kommission hingegen die Organisation der Armee. Diese soll wie bisher in einer Verordnung geregelt werden.
Der Bundesrat hatte seine Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee Anfang September ans Parlament geleitet. Nach seinem Willen muss die Armee kleiner werden. Sie soll aber voll ausgerüstet, schlagkräftig und rasch mobilisierbar sein.