Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats ist gegen ein reines Nothilfe-Regime im Asylwesen. Als Kompromiss schlägt sie vor, die Nothilfe auf renitente und abgewiesene Asylsuchende zu beschränken. Alle anderen Asylbewerber sollen jedoch weiterhin mit einer reduzierten Sozialhilfe unterstützt werden.
Die vorberatende Kommission des Ständerates wolle die vom Nationalrat beschlossene Verschärfung nicht mittragen, weil sie nicht angemessen sei, sagte Kommissionspräsident Robert Cramer (Grüne/GE) am Montagabend vor den Medien in Bern. Der Nationalrat hatte im Juni nach einer langen und hochemotionalen Debatte die Streichung der Sozialhilfe für alle Asylsuchende beschlossen.
Die Kommission wolle aber auch nicht am Status quo festhalten, da der nationalrätliche Entscheid eine Beunruhigung in der Bevölkerung ausdrücke, sagte Cramer weiter. Deshalb will die Kommission klar im Gesetz festhalten, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende geringer ausfallen muss als die reguläre Sozialhilfe.
In der Praxis sei das schon heute so geregelt, sagte Cramer. Die Reduktion für Asylsuchende soll nach dem Willen der Kommission rund 30 Prozent betragen. Der Prozentsatz wird jedoch nicht im Gesetz erwähnt.
Häufigere Streichung für Renitente
Weniger oder gar keine Sozialhilfe erhalten soll aber, wer sich renitent verhält. Das sei zwar schon heute möglich, erklärte Cramer. Doch in Zukunft sollen die Behörden dazu verpflichtet sein, die Sozialhilfe in solchen Fällen zu reduzieren oder zu streichen.
Die Kommission listet konkret auf, wann es unbedingt zu einer Reduktion kommen muss: etwa bei kriminellem Verhalten, Nicht-Kooperation oder wenn ein Asylbewerber gegenüber den Behörden falsche Angaben macht. Damit würden ehrliche Asylbewerber nicht für das Verhalten von delinquente Personen bestraft, sagte Cramer.
Die Entscheide seien „im Konsens“ gefallen, sagte Cramer. Genaue Abstimmungsresultate wollte er nicht bekannt geben.
Kritische Praktiker
In einer ersten Sitzung vor drei Wochen vertagte die Kommission das Geschäft noch, um sich zuerst ein Bild der Nothilferegelungen in der Schweiz zu verschaffen. So hörte sie zur Beurteilung des nationalrätlichen Vorschlags Praktiker aus den Kantonen und grossen Städten an.
Einhellig beurteilten diese laut Cramer das Nothilferegime ohne Sozialhilfe als nicht praktikabel. Befragt wurden unter anderen Vertreter der Sozialdirektorenkonferenz und des Städteverbands.
Dabei stiess die Kommission auch auf beträchtliche Unterschiede in der Nothilfe. Im Gegensatz zur Sozialhilfe ist die Nothilfe von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Manche richten nur acht Franken aus, wobei auch reine Sachleistungen möglich sind. Für die Entscheide der Kommission war dies laut Cramer auch massgebend.
Unterstützung für weitere Verschärfungen
Den übrigen Entscheiden des Nationalrats sei die Ständeratskommission grösstenteils gefolgt, sagte Cramer. So hielt die SPK daran fest, dass Asylgesuche auf Schweizer Botschaften nicht mehr möglich sein sollen oder dass das Desertieren allein kein Asylgrund mehr sein soll. Die Revision des Asylgesetzes steht in der Herbstsession im Ständerat zur Debatte.