Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) ist einverstanden damit, einen Beitrag von 45 Millionen Franken an die Modernisierung des jüngsten EU-Mitglieds Kroatien zu leisten. Sie empfiehlt dem Rat mit elf Stimmen bei einer Enthaltung, dem Vorschlag des Bundesrats zuzustimmen.
Nach Ansicht der Kommission ist der Kohäsionsbeitrag die logische Fortsetzung der Schweizer Politik der Gleichbehandlung aller EU-Mitglieder, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zudem diene er «der Wiederankurbelung» der Beziehungen zur EU.
Die wirtschaftliche und institutionelle Entwicklung Kroatiens werde mit dem Beitrag in geeigneter Weise unterstützt, ist die Kommission überzeugt. Auch werde ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa geleistet.
Versprechen des Bundesrats
Mit dem Antrag ans Parlament, einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien zu leisten, erfüllt der Bundesrat ein Versprechen, das er der EU Ende April gegeben hatte. Damals war es darum gegangen, die nach der Abstimmung vom 9. Februar blockierten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zu institutionellen Fragen und verschiedene andere Dossiers wieder in Gang zu bringen.
In eigener Kompetenz beschloss der Bundesrat, das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zwar nicht zu unterzeichnen, Kroatinnen und Kroaten aber wie vorgesehen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen. Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen.
Insgesamt rund 1,3 Milliarden Franken
Die Schweiz leistet insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten – mit Kroatien wären es dann rund 1,3 Milliarden. Die Unterstützung von ausgewählten Projekten und Programmen soll zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen.
Wie das Geld in Kroatien konkret eingesetzt würde, ist noch nicht klar. Die Details der Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte werden einem bilateralen Rahmenabkommen direkt mit Kroatien vereinbart. Die Eckwerte des Einsatzbereichs der Mittel hat der Bundesrat allerdings bereits mit Brüssel festgelegt: Gefördert werden sollen unter anderem Projekte in den Bereichen Sicherheit, Stabilität, Umwelt und Infrastruktur sowie menschliche und soziale Entwicklung.