Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats will die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen verschärfen. Sie hat den Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt. Ob – wie von der Schwesterkommission gefordert – auch eine Solidarhaftung eingeführt werden soll, will sie vertieft klären.
Die Mehrheit der WAK ist gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag der Meinung, dass in Bezug auf die Solidarhaftung noch zahlreiche Fragen offen sind und es zu den Folgen noch Abklärungsbedarf gibt.
Angst vor unverhältnismässigem Aufwand
Mit der von der nationalrätlichen Schwesterkommission in die Vorlage eingefügten Solidarhaftung müssten Firmen dafür gerade stehen, wenn von ihnen engagierte Subunternehmen Schweizer Mindestanforderungen an Löhne und Arbeitsbedingungen nicht einhalten.
Die nationalrätliche WAK hatte Ende März beschlossen, diesen Vorschlag der Gewerkschaften aufzunehmen, da es für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung entscheidend sei, Missbräuche mit griffigen Instrumenten bekämpfen zu können. Eine Minderheit vertrat jedoch die Ansicht, dass damit ein unverhältnismässiger Aufwand verbunden wäre.
Um diese Frage vertieft zu klären und die vom Bundesrat vorgeschlagenen anderen Verschärfungen der flankierenden Massnahmen nicht zu verzögern, beschloss die WAK des Ständerats mit 7 zu 4 Stimmen, die Solidarhaftung in eine zweite Vorlage auszulagern. Dies soll dann in der Herbstsession in die Räte kommen.
Bundesratsvorlage bereit für Sommersession
Der Teil eins dagegen ist bereit für die Beratung in den Räten. Gemäss Communiqué stimmte die WAK des Ständerats der Vorlage des Bundesrats zu und hiess sie in der Gesamtabstimmung einstimmig gut.
Unter anderem sollen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit eine Dokumentationspflicht für ausländische Dienstleistungserbringer sowie diverse Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Anbieter eingeführt werden.
Können Anbieter nicht beweisen, dass sie tatsächlich selbständig erwerbend sind, sollen sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Während der Bundesrat im Gesetz die Frist für die Beibringung der Dokumente offen lässt, schlug die nationalrätliche WAK vor, eine Zweitagesfrist ins Gesetz schreiben. Diesem Vorschlag ist nun auch die ständerätliche WAK gefolgt.