Die Rechtskommission des Ständerates wehrt sich gegen den Vorwurf, sie liefere Christoph Blocher aus politischen Motiven der Justiz aus. Der Entscheid, dem SVP-Nationalrat in der Causa Hildebrand die parlamentarische Immunität zu verweigern, sei einzig aufgrund geltender Gesetze getroffen worden.
Der Vorwurf Blochers, der Entscheid sei rein politisch, treffe nicht zu, sagte Claude Janiak (SP/BL), Mitglied der ständerätlichen Rechtskommission in einem am Samstag publizierten Interview mit der „Basler Zeitung“. „Man kann uns natürlich vorwerfen, wir seien Politiker, die gar nicht anders als politisch entscheiden könnten.“
In Tat und Wahrheit habe man sich an die entsprechenden Gesetzesbestimmungen gehalten, die seit Beginn der Legislatur in Kraft sind. „Wir haben uns beim Entscheid an die Absicht des Gesetzgebers gehalten, vorhandene Privilegien für Parlamentarier einzuschränken.“
Anstiftung „keine Lappalie“
Zur Debatte stehe eine Anstiftung zu einer strafbaren Handlung, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Mandat habe „und die gemäss Schweizer Gesetzgebung nicht einfach einer Lappalie entspricht“, sagte Janiak. Durch die Immunität geschützt werden laut Gesetz Handlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Amt des Parlamentariers stehen.
Es könne ja nicht sein, „dass ein anstiftender Parlamentarier straffrei ausginge, währenddem eine Drittperson, welche die Straftat dann tatsächlich begangen hat, bestraft würde.“
Janiak betonte, es sei aber nicht an der Kommission zu urteilen, ob im Falle Blochers eine strafbare Handlung vorliege oder nicht. Das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. „Wir Parlamentarier sind keine Strafverfolger.“
Definitiver Entscheid nächste Woche
Die Rechtskommission des Ständerates war letzten Donnerstag zum Schluss gekommen, dass Blocher auch nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 keine Immunität geniessen soll. Damit wird die Zürcher Justiz aller Voraussicht nach sämtliche Vorwürfe gegen Blocher in der Affäre Hildebrand untersuchen können.
Zwar wird sich die Immunitätskommission des Nationalrates nächste Woche nochmals mit dem Fall beschäftigen. Sie hatte im April noch entschieden, Blochers Immunität ab der Vereidigung zu schützen.
Bleibt es bei der Differenz zwischen den Kommission, dürfte sich de facto die ständerätliche Haltung durchsetzen, weil ein zweiter Nichteintretensentscheid einer Kommission laut Parlamentsgesetz endgültig ist.