Wölfe sollen in der Schweiz künftig getötet werden dürfen – auch wenn sie keinen Schaden angerichtet haben und sich nicht in Siedlungsnähe aufhalten. Das verlangt die Umweltkommission des Ständerates.
Der Wolf soll in der Schweiz gejagt werden dürfen. Das verlangt die Umweltkommission des Ständerates. Sie hat einem Vorstoss des Walliser CVP-Ständerates René Imoberdorf zugestimmt.
Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission für die Motion aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt das Parlament zu, muss der Bundesrat das Jagdgesetz ändern. Der Wolfsschutz war erst vor kurzem gelockert worden.
Seit vergangenem Sommer dürfen Jungwölfe eines Rudels unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – etwa dann, wenn sich die Wölfe regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Das Parlament hatte den Bundesrat mit der Annahme einer Motion von Ständerat Engler (CVP/GR) damit beauftragt, den Schutz zu lockern.
Wolf als jagdbare Art
Der Vorstoss von René Imoberdorf geht nun aber deutlich weiter: Der Wolf soll als jagdbare Art eingestuft werden. Die Mehrheit der Ständeratskommission ist der Auffassung, die Zunahme der Wölfe müsse gebremst werden, wie es in der Mitteilung heisst. Die Bedenken der Bergkantone seien ernst zu nehmen. Die bisherigen Massnahmen mit dem Herdenschutz und einzelnen Abschüssen von Wölfen reichten nicht.
Die Kommissionsmehrheit sei sich sich bewusst, dass die Jagd auf den Wolf nicht vereinbar wäre mit dem Verbleib in der Berner Konvention, die den Wolf als streng geschützte Tierart führt, hält die UREK fest. Für die Minderheit komme die Jagd auf den Wolf schon nur aus diesem Grund nicht in Frage.
Ausgewogene Lösung
Die Gegnerinnen und Gegner sind ausserdem der Auffassung, die erfolgte Lockerung des Schutzes sei eine ausgewogene Lösung, die sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung trage.
Der Kommission lag auch eine Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem Titel «Wolf. Fertig lustig!» vor, die dasselbe fordert wie Imoberdorfs Motion. Die Initiative lehnte die Kommission jedoch ab. Bei einem Ja zur Standesinitiative müsste das Parlament selber eine Gesetzesänderung ausarbeiten, bei einem Ja zur Motion erhielte der Bundesrat den Auftrag dazu.