Ständeratskommission will Grenzwachtkorps nicht aufstocken

Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Ständerats sieht derzeit keinen Grund, die Landesgrenzen mit mehr Personal zu schützen. Sie empfiehlt zwei Vorstösse zur Ablehnung, die im Nationalrat noch eine Mehrheit gefunden hatten.

Erhalten keine Verstärkung: Grenzwächter mit Spürhund (Archiv) (Bild: sda)

Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Ständerats sieht derzeit keinen Grund, die Landesgrenzen mit mehr Personal zu schützen. Sie empfiehlt zwei Vorstösse zur Ablehnung, die im Nationalrat noch eine Mehrheit gefunden hatten.

Einer der Vorstösse stammt vom Tessiner CVP-Nationalrat Marco Romano. Dieser fordert in seiner Motion vom Bundesrat, mehr Stellen für das Grenzwachtkorps zu bewilligen, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und den Schmuggel wirksamer zu unterbinden.

Mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen empfiehlt die Kommission die Motion zur Ablehnung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Um den Handlungsbedarf beim Grenzschutz beziffern zu können, brauche es zuerst die Einschätzung des Bundesrats.

Die Kommission fordert deshalb von der Regierung Auskunft über die aktuelle Situation im Grenzwachtkorps. Einem entsprechende Postulat stimmten neun Kommissionsmitglieder zu. Im nächsten Geschäftsbericht müsse der Bundesrat allenfalls notwendige Massnahmen vorschlagen.

Keine pauschale Aufstockung

Hingegen fand auch eine zweite Motion, in der mehr Grenzwächter gefordert werden, keine Mehrheit. SVP-Nationalrat Hans Fehr (ZH) verlangt darin eine Aufstockung des Grenzwachtkorps «um 100 bis 200 Profis».

Diese Massnahme sei nötig, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die SIK des Ständerats teilte diese Ansicht bei einem Stimmenverhältnis von 7 zu 5 nicht.

Keine Mehrheit fanden zudem zwei Motionen aus der Feder von CVP-Nationalrat Luc Barthassat (GE). Dieser forderte einerseits eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps sowie den kantonalen Polizeikorps, andererseits eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Die SIK hingegen befand jeweils mit klaren Mehrheiten, dass die heutigen Rechtsgrundlagen respektive die vertraglichen Regelungen mit dem Ausland ausreichten.

Nächster Artikel