Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) möchte das Bankgeheimnis weiter lockern. Sie will nicht nur den USA, sondern auch anderen Staaten Amtshilfe auf Basis von Gruppenanfragen ermöglichen.
Die Ständeratskommission hat dies bei der Beratung des Steueramtshilfegesetzes beschlossen. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme, wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten. Nun ist der Ständerat am Zug.
In welchen Fällen die Schweiz Amtshilfe leistet, wird grundsätzlich in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Enthält ein Abkommen keine Bestimmungen, gilt künftig das Steueramtshilfegesetz. Dieses gibt vor, welche Angaben ein Gesuch enthalten muss, damit die Schweiz Amtshilfe leistet.
Nationalrat war dagegen
Der Nationalrat hatte es abgelehnt, im Rahmen des Steueramtshilfegesetzes Gruppenanfragen zuzulassen. Nach seinem Willen soll Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet werden. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat nun, die Formulierung „im Einzelfall“ zu streichen.
Damit würden Gruppenanfragen nicht mehr ausgeschlossen, hält die Kommission fest. Die Schweiz werde jedoch nicht verpflichtet, solche zu akzeptieren. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission das Gesetz mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.
Gruppenanfragen bald Standard
Der Bundesrat hatte zwar zunächst vorgeschlagen, die Amtshilfe auf den Einzelfall zu beschränken. In seinem Papier zur Weissgeldstrategie sprach er sich dann jedoch ebenfalls dafür aus, Gruppenanfragen zu ermöglichen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der OECD-Standard zur Amtshilfe voraussichtlich noch in diesem Jahr erweitert wird. Neu sollen auch Gruppenanfragen zum Standard gehören.
Damit müsste die Schweiz auch dann Steueramtshilfe leisten, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht und der Verdacht auf einem bestimmten Verhaltensmuster gründet. Den USA hat die Schweiz dies bereits zugestanden. Das ergänzte Doppelbesteuerungsabkommen ist jedoch noch nicht in Kraft.