Die Hoteliers sollen nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) empfiehlt ihrem Rat den Vorschlag der Schwesterkommission des Nationalrats mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung.
Zurzeit beträgt der Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie 3,8 Prozent. Die von der Nationalratskommission angestrebte dringliche Gesetzesrevision sieht vor, diesen Wirtschaftssektor vom 1. April 2012 bis am 31. März 2013 von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies würde zu einem Steuerausfall von 150 bis 160 Millionen Franken führen.
Die Mehrheit der ständerätlichen WAK will darauf nicht eintreten. Sie ist laut Angaben der Parlamentsdienste der Ansicht, dass die Massnahme zu wenig zielgerichtet wirkt. Denn die Hotelbetriebe in den Städten, die von den Auswirkungen der Frankenstärke weniger betroffen sind, würden genauso von der Massnahme profitieren wie die stark betroffenen Betriebe in den Berggebieten.
Die auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung hätten zudem keine strukturelle Wirkung. Sie führe nicht zu einer höheren Qualität des Angebots.
Die Kommissionsminderheit folgt derweil den Argumenten aus der Nationalratskommission, wonach die Schweizer Hotellerie gegenüber den Konkurrenten aus dem Ausland sowie gegenüber den Zweitwohnungen nur mit dieser Massnahme konkurrenzfähig bleibe.
Im Parlament äusserst umstritten
Die Frage der Mehrwertsteuer-Befreiung der Hotellerie ist im Parlament äusserst umstritten. Die WAK des Nationalrats hatte sich nur gerade mit 13 zu 12 Stimmen für die dringliche Gesetzesrevision ausgesprochen. Die Finanzkommission des Nationalrats sprach sich mit 12 zu 9 dagegen aus.
Äusserst knapp mit 93 zu 92 Stimmen hatte sich der Nationalrat letzten Dezember für eine Motion ausgesprochen, die für die Hotellerie eine Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt.