Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) stellt sich mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gegen die SVP-Initiative „Volkswahl des Bundesrates“. Das Volksbegehren würde die Bundesratsmitglieder in einen schädlichen Dauerwahlkampf manövrieren.
Weiter befürchtet sie SPK, dass die Parteien an Einfluss auf die einzelnen Bundesratsmitglieder gewinnen würden: Die Regierungsmitglieder müssten als Zugpferde ihrer Parteien herhalten, schreibt sie in der Mitteilung vom Dienstag.
Umgekehrt warnt die SPK davor, die Stellung des Parlamentes zu schwächen. Dieses dürfte den Bundesrat bei einer Annahme der Initiative nicht mehr wählen.
Als kontraproduktiv erachtet die SPK auch die von den Initianten vorgeschlagene Quotenregelung zur Sicherstellung der Vertretung der sprachlichen Minderheiten. Eine solche würde das Tessin und die Westschweiz gegeneinander ausspielen.
Eine Minderheit der SPK sieht in der Volkswahl des Bundesrates hingegen ein geeignetes Mittel, um die direkt-demokratische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken. Die Volkswahl der Kantonsregierungen dient dieser Minderheit als positives Beispiel.
Die SVP hatte ihre Initiative „Volkswahl des Bundesrates“ am 7. Juli 2011 eingereicht – als Reaktion der Partei auf die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat im Dezember 2007.
Die SVP möchte, dass der Bundesrat jeweils gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt wird. Die Wahl soll nach dem Majorzverfahren stattfinden, mit zwei garantierten Sitzen für die lateinische Schweiz. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abzulehnen.