Ständeratskommission will Mehrwert nach Umzonungen abschöpfen

Wird ein Grundstück einer Bauzone zugewiesen, soll der Staat einen Teil des daraus entstehenden Wertzuwachses abschöpfen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) hält im Gegensatz zum Nationalrat an diesem Grundsatz fest. Die UREK nimmt an ihren ursprünglichen Vorschlägen aber Korrekturen vor.

Bauzone in der Schweiz (Archiv) (Bild: sda)

Wird ein Grundstück einer Bauzone zugewiesen, soll der Staat einen Teil des daraus entstehenden Wertzuwachses abschöpfen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) hält im Gegensatz zum Nationalrat an diesem Grundsatz fest. Die UREK nimmt an ihren ursprünglichen Vorschlägen aber Korrekturen vor.

Sie schlägt dem Ständerat vor, im Raumplanungsgesetz zu verankern, dass Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20 Prozent auszugleichen sind. Wie dieser Ausgleich ausgestaltet wird, will die Kommission gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag aber den Kantonen überlassen.

Nach Ansicht der ständerätlichen UREK könnten die Kantone etwa eine Mehrwertabgabe oder eine Grundstückgewinnsteuer einführen. Zumindest müssten die Kantone aber den Mehrwert auf neu eingezontem Bauland abschöpfen. Die Kantone sollen fünf Jahre Zeit haben, um ihre Gesetze anzupassen.

Kantone angehört

Wie die Kommission in dem Communiqué weiter schreibt, traf sie diese Entscheide nach Anhörung der Kantone. An ihrer Sitzung vom Oktober hatte die UREK eine Delegation der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz angehört.

Ursprünglich hatte sich die Kommission und danach auch der Ständerat für eine starrere Regelung der Mehrwertabschöpfung ausgesprochen.

So sollten die Kantone einen Viertel des planungsbedingten Mehrwerts abschöpfen. Ausserdem waren bundesrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die direkt zur Anwendung kommen sollten, falls die Kantone keine eigene Gesetzgebung verabschiedeten.

Nationalrat zieht Gegenvorschlag

Der Ständerat möchte mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertabschöpfung und anderen Verschärfungen des Raumplanungsgesetzes der Landschaftsinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Diese verlangt unter anderem ein Baulandmoratorium für 20 Jahre, was vom Bundesrat und den Räten abgelehnt wird.

Der Nationalrat lehnte die Vorschläge des Ständerats jedoch fast durchs Band weg ab. Die Mehrheit des Nationalrats teilte etwa die Ansicht von FDP, dass jeder Kanton selber entscheiden solle, ob er eine Mehrwertabgabe brauche oder nicht.

Zu grosse Bauzonen reduzieren

Die UREK lässt sich vom Widerstand der grossen Kammer gegen ein strengeres Raumplanungsgesetz aber nicht beeindrucken. Neben dem Zwang zur Mehrwertabschöpfung hielt sie auch an den meisten anderen Beschlüssen aus der ersten Beratung fest. So sollen die Kantone überdimensionierte Bauzonen reduzieren müssen. Dies wird vom Nationalrat abgelehnt.

Bei den Solaranlagen beschloss die UREK, dass es nur für sorgfältig auf Dächern integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung braucht. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler und nationaler Bedeutung sollen weiterhin bewilligungspflichtig sein. Den Kantonen werde dabei ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt.

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