Ständeratskommission will mit «Lex Airbnb» Untermiete einschränken

Die Rechtskommission des Ständerates will die Untermiete nun doch einschränken. Sie hat einer parlamentarischen Initiative des Hauseigentümer-Präsidenten und Nationalrats Hans Egloff (SVP/ZH) im zweiten Anlauf Folge gegeben.

Blick in das Schlafzimmer eines TV-Show: Der Hauseigentümerverband will die Untermiete einschränken, um Mietern beizukommen, die ihre Wohnungen zu hohen Preisen auf Airbnb anbieten. (Archivbild) (Bild: sda)

Die Rechtskommission des Ständerates will die Untermiete nun doch einschränken. Sie hat einer parlamentarischen Initiative des Hauseigentümer-Präsidenten und Nationalrats Hans Egloff (SVP/ZH) im zweiten Anlauf Folge gegeben.

Der Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Ziel der Initiative ist es, missbräuchlichen Untermieten einen Riegel zu schieben. Eine Wohnung soll nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters untervermietet werden dürfen.

Im Gesuch an den Vermieter muss der Mieter unter anderem den Untermietzins offenlegen. Ist dieser missbräuchlich, soll der Vermieter die Zustimmung verweigern dürfen. Das würde auch gelten, wenn ihm aus der Untermiete «wesentliche Nachteile» entstünden.

Erfolgt die Untermiete ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder auf Basis falscher Angaben, soll der Vermieter nach einer Mahnung das Mietverhältnis kündigen dürfen.

Mieter streichen ein

Egloff wies zur Begründung seines Vorstosses auch auf Plattformen wie Airbnb hin. Die Untervermietung habe sich zum Geschäftsmodell entwickelt, kritisierte er. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Mieter bezahlten Zins lägen. Die Differenz streiche der Mieter ein.

Zwar hat der Vermieter bereits heute das Recht, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern, wenn der Mieter keine Absicht hat, das Mietobjekt später wieder selbst zu nutzen. Eine «ewige» Untermiete kann er mit einer Kündigung sanktionieren. In der Praxis reiche aber die reine Behauptung des Mieters, er werde das Mietobjekt später wieder selbst nutzen, sagte Egloff im Nationalrat.

Das Geschäft geht nun zurück an die Rechtskommission des Nationalrats. Diese muss innert zwei Jahren eine Vorlage ausarbeiten.

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