Das Beispiel der Durchsetzungsinitiative soll nicht Schule machen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) schlägt vor, dass solche Initiativen vom Parlament künftig erst behandelt werden, wenn die Umsetzung der ersten Initiative abgeschlossen ist.
«Es geht in keiner Art und Weise darum, die Volksrechte einzuschränken», sagte Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH) am Donnerstag vor den Medien in Bern. Dass in einen laufenden Gesetzgebungsprozess mit einer neuen Initiative eingegriffen werde, könne jedoch nicht hingenommen werden.
Theoretisch könnte das Parlament sich mit einer ganzen Kaskade von Initiativen zur selben Verfassungsbestimmung konfrontiert sehen, gab Diener zu bedenken. Es handle sich um ein neues Phänomen, für das es eine Lösung brauche.
Durchsetzungsinitiativen später behandeln
Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, sollen künftig die Fristen für die parlamentarische Behandlung von «nachgeschobenen» Volksinitiativen erst dann zu laufen beginnen, wenn die Frist für die Umsetzung der ersten Initiative abgelaufen ist.
Dies soll dem Gesetzgeber die Umsetzung einer Verfassungsbestimmung ermöglichen, ohne dass er gleichzeitig schon zu einer weiteren Initiative zur selben Verfassungsbestimmung Stellung nehmen muss. Damit würde also verhindert, dass die Initianten im Umsetzungsprozess mit Durchsetzungsinitiativen Druck ausüben können, wie die SVP dies bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative getan hat.
Knapper Entscheid
Politisch ist eine solche Regelung allerdings umstritten. Die Ständeratskommission hat sich bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid von Verena Diener für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen. Stimmt die nationalrätliche Schwesterkommission zu, kann die Ständeratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Die Kommission hat weitere Vorschläge zu den Volksrechten gutgeheissen. Insgesamt stimmte sie fünf parlamentarischen Initiativen zu. Bereits beginnen können die Gesetzesarbeiten zu einer, denn diese stammt von der Nationalratskommission. Neu sollen Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, wenn sie rückwirkende Bestimmungen enthalten. Dies war zuletzt etwa bei der Erbschaftsteuerinitiative der Fall.
Strenger bei Einheit der Materie
Weiter schlägt die Ständeratskommission vor, dass das Kriterium der Einheit der Materie bei der Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen künftig strenger angewendet werden soll. Zu diskutieren gab diese Frage zuletzt bei der Ecopop-Initiative.
Ferner sollen Initiativkomitees die Möglichkeit erhalten, ihre Volksinitiativen einer unverbindlichen materiellrechtlichen Vorprüfung zu unterziehen. Und im Abstimmungsbüchlein sollen Texte von Erlassen publiziert werden, welche die Bundesversammlung als indirekte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen erarbeitet hat.
Verzichtet hat die Kommission auf Vorschläge zum Problem mangelnder Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit Völkerrecht und dem Verhältnismässigkeitsprinzip der Bundesverfassung. Zum einen befasse sich bereits die Nationalratskommission damit, erklärte Diener. Zum anderen gebe es dazu keine einfachen Antworten.