Nicht mehr bewirtschaftete Maiensässe, Ställe und andere ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sollen einfacher in Wohnungen umgebaut werden dürfen. Das hat die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) beschlossen.
Hintergrund sind Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis. Diese verlangen, dass nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone massvoll zu Wohnungen umgenutzt werden dürfen.
Die UREK anerkennt, dass es sich bei erhaltenswerten Ställen oder Scheunen um wertvolles Kulturgut handelt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Dieses drohe ohne konkrete Massnahmen zu verschwinden. Die Standesinitiativen gehen der Kommission aber zu weit. Ihrer Meinung nach ist es nicht angemessen, mehrere hunderttausend solcher Bauten umzunutzen.
Die UREK hat die Standesinitiativen daher einstimmig abgelehnt. Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss sie aber eine Kommissionsmotion mit der Forderung, das Anliegen in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes aufzunehmen. Dabei will sie sicherstellen, dass es nicht zu intensiveren oder störenden Nutzungen kommt.
Über die kantonalen Richtpläne, die vom Bund genehmigt werden müssen, will die Kommission eine gewisse Einheitlichkeit herstellen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Tessin, wo «Rustici» in bestimmten Schutzzonen zu Wohnraum umgenutzt werden dürfen.
Allerdings kritisieren die beiden Kantone gerade die einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen. Nichtbauland habe in den ländlich geprägten Kantonen eine ganz andere Bedeutung als in städtisch geprägten Kantonen, argumentieren sie.
Eine weitere Standesinitiative zum Thema Raumplanungsrecht hat die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der Kanton St. Gallen verlangt, dass Kantone den Gemeinden die Bewilligung von unbedeutenden Bauten ausserhalb der Bauzone überlassen können. Damit sollen die Verfahren für Unterstände, gedeckte Holzlager oder Änderungen an Bienenhäusern vereinfacht werden. Die Standesinitiativen und die Motion gehen nun an den Ständerat.