Über das Ständeratswahlrecht für Auslandschweizer wird in Basel-Stadt am 9. Februar 2014 abgestimmt. Die Regierung hat diesen Termin am Dienstag festgelegt; dann kommen noch zwei weitere Vorlagen an die Urne.
Der Grosse Rat hatte am 13. November gegen den Antrag der Regierung Auslandschweizern mit grossem Mehr zugestanden, den baselstädtischen Ständeratssitz mitwählen zu dürfen. Bei der nach Bundesrecht geregelten Nationalratswahl dürfen Auslandschweizer bereits mitbestimmen. Die Ständeratswahl zu regeln liegt in der Kompetenz der Kantone.
Schon Mitte November auf den 9. Februar terminiert hatte die Regierung die Referendumsabstimmung über eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes; es geht dabei um eine Eindrittels-Geschlechterquote in Verwaltungsräten, die vom Kanton bestellt werden. Bisher unbestritten war derweil die dritte Vorlage, eine Verfassungsänderung zum Erwachsenenschutzrecht.