Der Schweizerischen Bewegung gegen die Islamisierung ist zu Unrecht verboten worden, vor der Minarett-Abstimmung in der Stadt Freiburg einen Informationsstand aufzustellen. Laut Bundesgericht wurde die Meinungs- und Informationsfreiheit der Organisation verletzt.
Die Schweizerische Bewegung gegen die Islamisierung (SBGI) hatte die Stadt Freiburg darum ersucht, am 19. September 2009 im Hinblick auf die kommende Eidgenössische Abstimmung über das Minarett-Verbot einen Informationsstand auf der Place Georges-Python aufzustellen.
Angst vor Ausschreitungen
Die Behörden wiesen das Ansinnen aus Angst vor Ausschreitungen ab, nachdem es offenbar bei einer gleichen Veranstaltung in Lausanne im vorangegangenen August zu Ausschreitungen gekommen und der Stand der SBGI zerstört worden war.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Organisation nun gutgeheissen und festgestellt, dass ihre Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt worden ist. Laut den Richtern in Lausanne haben die Freiburger Behörden nur vage begründet, weshalb die öffentliche Sicherheit gefährdet sein sollte.
Andere Massnahmen prüfen
Ein Polizeirapport zu den Geschehnissen in Lausanne liege nicht vor. Aufgrund der vorhandenen Informationen sei nicht erstellt, inwiefern der Stand tatsächlich eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung hätte provozieren können oder weshalb das Risiko von Ausschreitungen bestanden haben sollte.
Hinzu komme, dass das Verbot auch unverhältnismässig gewesen sei, weil die Stadt Freiburg auch andere Massnahmen hätte prüfen müssen. Zum Beispiel hätte sie sich darüber informieren können, was die von der SBGI abgegebenen Dokumente überhaupt beinhalten und ihr allenfalls entsprechende Auflagen machen.
Um die befürchteten Zusammenstösse zu vermeiden, hätte auch zusätzlicher Polizeischutz aufgeboten werden können, beziehungsweise begründet werden müssen, weshalb dies nicht möglich sein sollte.