Standesinitiative für Änderung des Krankenversicherungsgesetzes

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll so geändert werden, dass die Kantone bei den Preisverhandlungen zwischen Spitälern und Krankenkassen mitwirken können. Der Baselbieter Landrat hat dazu am Donnerstag mit deutlichem Mehr eine Standesinitiative bestellt.

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) soll so geändert werden, dass die Kantone bei den Preisverhandlungen zwischen Spitälern und Krankenkassen mitwirken können. Der Baselbieter Landrat hat dazu am Donnerstag mit deutlichem Mehr eine Standesinitiative bestellt.

Das Parlament unterstützte eine entsprechende Motion der Grünen mit 68 gegen 11 Stimmen. Dagegen votierte nur die CVP, die Partei des Gesundheitsdirektors, der sich gegen den Vorstoss aussprach. Sie riet zum Abwarten, da die Krankenkassen auch kein Interesse an hohen Tarifen hätten und die Kosten wohl auch so sinken würden.

Die Ratsmehrheit hingegen zweifelt genau daran: Alle verdienten bei hohen Preisen mit, ausser den Patienten und den Kantonen, klagte die SVP. Die Grünen äusserten sich optimistisch, dass man gegen diese „Fehlkonstruktion“ im KVG auch unter grossen Kantonen Verbündete finde.

Als Postulat überwiesen wurde im Weiteren eine Motion der Grünen, die eine klare Eigentümerstrategie für die Kantonsspitäler fordert. Die Überweisung als unverbindlicheres Postulat war unbestritten. Die von der Regierung vorgeschlagene gleichzeitige Abschreibung wollten Linke und FDP nicht akzeptieren; sie wurde mit 37 gegen 42 Stimmen abgelehnt.

Gesundheitsdirektor Zwick verwies auf die einst vom Landrat abgesegnete Vorlage zur Ausgliederung der Kantonsspitäler. Darin sei die Eigentümerstrategie erläutert. Der Motionär verlangte aber präzisere Ausführungen: „Zehn Zeilen reichen nicht“.

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