Die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle geht in eine neue, zweite Runde. Dabei wird die Sicherheit der sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standorte vertieft geprüft. Gleichzeitig wird nun auch die Bevölkerung in das Auswahlverfahren einbezogen.
In der ersten Etappe seien nur sicherheitstechnische Überlegungen berücksichtigt worden, sagte Umwelt- und Energieministerin Doris Leuthard am Donnerstag vor den Medien. Nun kämen auch politische Überlegungen hinzu.
In einem partizipativen Verfahren solle sich die betroffene Bevölkerung auch zu den Auswirkungen auf die Region und Entwicklungsfragen äussern können, sagte Leuthard. 190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden werden mitwirken.
Vier statt zweieinhalb Jahre für Partizipation
Geklärt wird in der zweiten Etappe auch, wie die oberirdischen Anlagen gestaltet würden. Die zweite Etappe wird vier Jahre statt wie ursprünglich geplant zweieinhalb Jahre dauern.
Ziel der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist es, in der zweiten Etappe aus den derzeit zur Diskussion stehenden sechs Standorten mindestens zwei Standorte für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und mindestens zwei Standorte für hochradioaktive Abfälle auszuwählen.
Der Bundesrat hatte die Standortsuche im April 2008 eingeleitet. Nach Abschluss der ersten Etappe kommen als mögliche Tiefenlager-Standorte zurzeit noch die Gebiete Jura-Ost (ehemals Bözberg AG), Jura-Südfuss (AG), Nördliche Lägern (AG/ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nordost (ZH) in Frage.
Der Bundesrat hat nun nun diese Standorte in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, die Etappe 2 der Standortsuche zu starten.
Entscheid bis spätestens in zehn Jahren
Die definitive Standortwahl erfolgt in der Etappe 3, in der das Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt. Sie muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Laut Leuthard soll der Entscheid spätestens in zehn Jahren gefällt werden.
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die vom Eidg. Nuklearinspektorat eingesetzte Expertengruppe geologische Tiefenlager ab 2012 die Aufgaben der bisherigen Kommission Nukleare Entsorgung. Letztere wird aufgelöst.