Start zur Debatte um Ausfinanzierung der Solothurner Pensionskasse

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag die erste Lesung des Gesetzes zur vollständigen Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse in Angriff genommen. Damit das Ziel dieser Vorlage erreicht werden kann, muss der Kanton Solothurn in den kommenden 40 Jahren 1,1 Milliarden Franken aufbringen.

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag die erste Lesung des Gesetzes zur vollständigen Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse in Angriff genommen. Damit das Ziel dieser Vorlage erreicht werden kann, muss der Kanton Solothurn in den kommenden 40 Jahren 1,1 Milliarden Franken aufbringen.

Die auf zwei Tage angesetzte erste Lesung begann am Dienstag mit den Eintretensvoten der Fraktionen. Am Mittwoch folgen die Einzelsprecher, der Regierungsrat sowie die Detailberatung. Eintreten auf das Geschäft ist unbestritten.

Allerdings kündigte die SVP-Fraktion an, dass sie die Vorlage nach der Detailberatung zurückweisen werde. Sie fordert eine zusätzliche Beteiligung der Arbeitnehmer, lehnt eine Variantenabstimmung ab und verlangt verbindliche Zusagen, dass die Sanierung ohne Steuererhöhung abläuft.

Mit oder ohne Gemeinden

Die Eintretensdebatte zeigte auf, dass die Mehrheit der Parteien eine Ausfinanzierung unter Mithilfe der Gemeinden bevorzugt. Dies wird in der weiteren Diskussion einer der Knackpunkte der Vorlage werden. Zur Diskussion stehen nämlich zwei Varianten.

Die erste sieht vor, dass der Kanton zusammen mit den Einwohnergemeinden als Träger der Volksschule den Fehlbetrag ausgleicht. Bei der zweiten Variante müsste der Kanton allein das Geld aufbringen. Je nach Variante belastet dies die Solothurner Staatskasse jährlich mit Beträgen zwischen 23 und 28 Millionen Franken.

Umstritten bei der Eintretensdebatte war auch der Vorschlag, dass die Arbeitnehmer ihren Anteil durch den Verzicht auf ein Teuerungsprozent bei den Renten leisten sollen. Dagegen sträubt sich vor allem die Ratslinke. Für alle Parteien ist aber klar, dass die Sanierung der Pensionskasse keinen Einfluss auf die Höhe der Renten bei den bisherigen Bezügern haben darf.

Gesetz könnte termingerecht in Kraft treten

Nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge müssen die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen teil- oder vollkapitalisiert sein. Nach einer breiten Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat des Kantons Solothurn eine vollständige Ausfinanzierung vor.

Nach der Behandlung des Gesetzes im Kantonsrat soll das Solothurner Stimmvolk noch dieses Jahr an der Urne über die Vorlage entscheiden können. Damit könnte das Gesetz, wie vom Bund verlangt, fristgerecht auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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