Statistikgesetz ohne Auskunftspflicht beschlossen

Der Umgang mit statistischen Daten innerhalb der baselstädtischen Verwaltung wird gesetzlich geregelt: Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch ein Statistikgesetz, strich jedoch die von der Regierung vorgeschlagene Auskunftspflicht bei Befragungen.

Der Umgang mit statistischen Daten innerhalb der baselstädtischen Verwaltung wird gesetzlich geregelt: Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch ein Statistikgesetz, strich jedoch die von der Regierung vorgeschlagene Auskunftspflicht bei Befragungen.

Das kantonale Statistikgesetz soll dem Statistischen Amt Handlungssicherheit geben und schliesst gesetzliche Lücken im Datenschutz. Letzteres hatte eine überwiesene Motion des Grünen Bündnisses (GB) verlangt.

Die Auskunftspflicht zu streichen beschloss der Rat auf Antrag der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) diskussionslos. Entsprechend wurden auch alle Strafbestimmungen für falsche Angaben oder die Verletzung der Auskunftspflicht gestrichen. Das Gesetz wurde schliesslich mit 84 gegen eine Stimme verabschiedet.

Laut Regierung wird im Statistikgesetz die institutionelle Trennung von Verwaltungsvollzug und öffentlicher Statistik verankert, die Weitergabe von Daten aus dem Verwaltungsvollzug zu Statistikzwecken geregelt und die Organisation der öffentlichen Statistik festgelegt.

Das Statistische Amt solle als fachlich unabhängige Stelle zur Transparenz beitragen und als Garantin für verlässliche, methodisch korrekte und nachvollziehbare Information für Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung stehen. Zudem soll es die Dokumentation der Zustände des Staatswesens auf Zahlenbasis sicherstellen.

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