Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher wehrt sich in Strassburg gegen die unbedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Ihr Anwalt hat am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingereicht.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte Stauffacher im Mai 2012 wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt.
Sie sei schuldig, mit umgebauten Knall-Raketen Attacken auf das spanische Generalkonsulat sowie ein Gebäude der Kantonspolizei in Zürich verübt zu haben. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde Stauffachers im November 2012 ab.
Nun gelangt Stauffachers Anwalt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er habe am Freitag die Beschwerde nach Strassburg abgeschickt, sagte der Anwalt zu einem Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung».
Fairnessgebot verletzt
Der Anwalt macht geltend, der Schuldspruch stütze sich einzig auf ein unverwertbares Beweismaterial. Überführt worden war Stauffacher aufgrund von DNA-Spuren auf Gegenständen, die bei den Anschlägen verwendet worden waren. Die Spuren stimmten mit einem DNA-Profil von Stauffacher aus dem Jahr 2002 überein.
Dieses DNA-Profil hätte gemäss Anwalt schon längst gelöscht werden müssen. «Weil dies nicht geschah und das DNA-Profil verwertet wurde, wurde das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.»
Auch wegen des Urteil gegen eine Mitangeklagte gelangt der Anwalt an den Europäischen Gerichtshof. Die Zürcherin war zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Brandstiftung verurteilt worden.
Der Anwalt rügt, dass die Frau erst nach mehr als vier Jahren darüber informiert worden sei, dass die Strafverfolger wegen Brandstiftung gegen sie ermittelten. Dabei verlange die Europäische Menschenrechtskommission eine Benachrichtigung «innert möglichst kurzer Frist».