Während einer Demonstration gegen FIFA-Präsident Sepp Blatter hat ein Musiker vor dem ETH-Gebäude in Zürich einen Stein gegen Polizisten geworfen. Dafür verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Franken.
«Sepp Blatter ist korrupt, das weiss doch jedermann», ereiferte sich der heute 39-Jährige vor dem Bezirksgericht Zürich. Unbestritten war, dass der Zürcher Musiker am 4. November 2014 vor dem ETH-Hauptgebäude an einer Demonstration gegen einen Auftritt des FIFA-Präsidenten Blatter teilnahm.
Dabei warf er mindestens einen Stein in Richtung der vor dem Eingang zur ETH postierten Polizeibeamten. Er wurde kurz darauf festgenommen und für einen Tag in Haft gesetzt.
Strafbefehl angefochten
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat verurteilte den einschlägig vorbestrafte Sozialhilfeempfänger per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Sie befand ihn der Gewalt und Drohung gegen Beamte für schuldig.
Dagegen legte der Musiker Berufung ein und liess seinen privaten Rechtsvertreter vor Gericht auf Freispruch plädieren. Er habe mit den anderen Demonstranten die Worte «Sepp Blatter – Mafia» gerufen und lediglich einen einzigen Stein gerollt , wehrte er sich.
Auch sein Verteidiger verneinte Gewalt und Drohung und machte geltend, der Beschuldigte sei von der Polizei nach der Festnahme widerrechtlich unter Druck gesetzt worden. So habe die Polizei ihm wahrheitswidrig angelastet, seine DNA-Spuren seien auf dem geworfenen Stein sichergestellt worden. Zudem sei kein Polizist verletzt worden.
Schuldspruch bestätigt, Strafe halbiert
Das Gericht sah das anders und bestätigte den Schuldspruch umfassend. Vor allem stützte es sich dabei auf frühere Aussagen des Beschuldigten, der bei der Staatsanwaltschaft den Steinwurf noch zugegeben hatte.
Das Strafmass reduzierte das Gericht aber deutlich auf 60 Tagessätzen zu 20 Franken. Der überzeugte Anti-FIFA-Aktivist habe den Stein nicht gezielt geworfen und sei unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten gestanden, begründete die Richterin die Strafmilderung.