Zwei junge Männer sind zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, weil sie 2014 im Kanton Solothurn an zwei Tagen mehrere Steinplatten auf ein Gleis der SBB-Neubaustrecke Bern-Olten gelegt hatten. Die Straftaten waren laut Gericht keine Bubenstreiche.
Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt bestätigte am Donnerstag die zuvor zwischen der Staatsanwaltschaft und den beiden Männern ausgehandelten Strafen. Ein 21-jähriger Schweizer aus dem Kanton Aargau wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Für sechs Monate muss er ins Gefängnis. Der Mann ist bereits vorbestraft. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Ein 26-jähriger Schweizer aus dem Kanton Solothurn kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Beide Männer wurden wegen mehrfacher Störung des Eisenbahnverkehrs und qualifizierter Sachbeschädigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die geständigen Männer waren für mehr als zwei Wochen in Untersuchungshaft.
Kein Bubenstreich
Es handle sich nicht um einen Bubenstreich, sagte der Amtsgerichtspräsident bei der Eröffnung der Urteile. Einer der wortkargen Angeklagten hatte zuvor von einem «blöden Bubenstreich» gesprochen.
Die alkoholisierten Männer hatten am Abend des 26. August 2014 bei Recherswil SO auf ein Gleis der SBB-Neubaustrecke Bern-Olten an fünf Stellen insgesamt sieben, je 20 Kilogramm schwere Kabelkanaldeckel gelegt. Ein Intercity-Zug donnerte mit voller Geschwindigkeit von 200 km/h in zwei der Betonplatten.
Der Zug konnte die Fahrt fortsetzen. Der Lokomotivführer meldete den Vorfall der Betriebszentrale. Ein nachfolgender Zug fuhr auf Sicht – der Lokführer konnte deshalb die fünf weiteren auf die Schienen gelegten Kabelkanalplatten erkennen und anhalten.
Der Bremsweg reichte jedoch nicht aus, und der Zug kollidierte mit den Hindernissen. Die Neubaustrecke musste für mehrere Stunden gesperrt werden.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hatten die beiden Schweizer bereits am Abend des 13. Mai 2014 an gleicher Stelle fünf Kabelkanaldeckel, Schottersteine und Armierungseisen auf die Gleise gelegt.
Schadenersatz von 52’000 Franken
Züge kollidierten mit den Gegenständen. Die Neubaustrecke war für Stunden gesperrt. Die beiden Männer müssen laut Urteil des Amtsgerichts der SBB den Schaden von insgesamt 52’890 Franken bezahlen.
Es sei mehr als ein dummer Jugendstreich gewesen, sagte auch der Staatsanwalt. Es habe eine Gefährdung bestanden, und es hätte ein Schaden von unvorstellbarem Ausmass entstehen können. Die Freiheitsstrafen von 18 Monaten beziehungsweise 24 Monaten seien angemessen. Der 21-Jährige wurde auch wegen Rassendiskriminierung verurteilt und der 26-Jährige wegen mehrfacher Pornografie.
Am Vandalenakt vom August 2014 waren auch drei Schweizer Jugendliche beteiligt. Sie waren zur Tatzeit 12, 14 und 16 Jahre alt gewesen. Die Jugendanwaltschaft führte die Strafverfahren gegen die Minderjährigen durch.