Stellungspflichtige nutzen Angebot des HIV-Tests an Aushebung

Seit März können angehende Soldaten bei der Aushebung ihr Blut auf den HI-Virus testen lassen. Von den Stellungspflichtigen, die seither überhaupt ihr Blut untersuchen liessen, nahmen 85 Prozent das Angebot des HIV-Tests in Anspruch.

Eine Ärztin entnimmt einem Stellungspflichtigen Blut (Symbolbild) (Bild: sda)

Seit März können angehende Soldaten bei der Aushebung ihr Blut auf den HI-Virus testen lassen. Von den Stellungspflichtigen, die seither überhaupt ihr Blut untersuchen liessen, nahmen 85 Prozent das Angebot des HIV-Tests in Anspruch.

Die Armee bietet bereits seit rund zehn Jahren auf freiwilliger Basis Blutlabortests an. Unter anderem werden viral ansteckende Krankheiten wie Hepatitis B und C abgeklärt. Bisher haben jährlich rund 60 Prozent der Stellungspflichtigen diesen Test gewünscht.

Im März dieses Jahres waren es 62 Prozent der Stellungspflichtigen. 85 Prozent von ihnen liessen einen HIV-Test machen, wie die Sprecherin der Logistikbasis der Armee, Gabriela Zimmer, auf Anfrage erklärte und die «Neue Zürcher Zeitung» am Mittwoch schrieb.

Im April haben laut Zimmer sogar 70 Prozent der Stellungspflichtigen ihr Blut testen lassen – 86 davon inklusive HIV-Test. HIV-positiv sei bislang aber kein Rekrut getestet worden.

Kontroverse vor Einführung

Der Einführung des HIV-Tests bei der Aushebung ist im vergangenen Winter eine Kontroverse vorausgegangen. Zunächst wurde vermeldet, dass der Test für Sanitätssoldaten und Einheitssanitäter obligatorisch werde, um das Risiko einer Ansteckung bei der Ausbildung zu minimieren.

Nur wenige Tage später widerrief Bundesrat Ueli Maurer im Nationalrat die Information und machte eine Kommunikationspanne dafür verantwortlich. Er erklärte, dass der HIV-Test für alle Stellungspflichtigen freiwillig sei.

Für die Spital- und Sanitätssoldaten sowie für die Einheits- und die Rettungssanitäter werden aber dafür die anderen Bluttests bald obligatorisch. Ein Zeitpunkt ist nicht bekannt; im vergangenen Winter war die Rede von Frühling 2014.

Die Gründe für ein Obligatorium seien ausbildungsbedingt. Im Rahmen der Injektionsausbildung müsse die Bereitschaft vorhanden sein, sich stechen zu lassen, erklärte Zimmer. Für die Zuteilung seien die Testresultate jedoch irrelevant. Der Rekrutierungsoffizier müsse lediglich wissen, ob jemand tauglich sei und ob medizinische Einschränkungen vorlägen.

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