Steuerabkommen mit Frankreich steht weiter in der Kritik

Die Kritik am Erbschaftssteuerabkommen, das die Schweiz mit Frankreich ausgehandelt hat, nimmt zu. Die Waadtländer Arbeitgeber lehnen das Abkommen rundweg ab. Zuvor hatte der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP) das Abkommen scharf kritisiert.

Erben sollen nach französischem Recht besteuert werden, auch wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kritik am Erbschaftssteuerabkommen, das die Schweiz mit Frankreich ausgehandelt hat, nimmt zu. Die Waadtländer Arbeitgeber lehnen das Abkommen rundweg ab. Zuvor hatte der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP) das Abkommen scharf kritisiert.

Kein Abkommen sei besser als ein schlechtes, schreiben die Waadtländer Arbeitgeber (Centre patronal) in einem Communiqué. Es sei nur schwer nachvollziehbar, wie der Bund ein solches Abkommen habe paraphieren können. Das Abkommen bringe einzig den Franzosen Vorteile. Frankreich wende damit quasi exterritorial französisches Steuerrecht an.

Nicht OECD-konform

In seiner aktuellen Form stehe das Abkommen auch im Widerspruch zu den internationalen Steuerstandards der OECD. Stein des Anstosses ist die Regelung im Abkommen, Erben in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht zu besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Heute bezahlen Erben in einem solchen Fall die Erbschaftssteuer in der Schweiz – sofern der Wohnkanton überhaupt eine solche Steuer kennt. In jedem Fall bezahlen sie nur einen Bruchteil dessen, was sie dem französischen Staat abliefern müssten. Frankreich möchte es Franzosen mit dem Abkommen erschweren, der Steuer auszuweichen.

Kritik auch im Wallis

Der Walliser Staatsrat stimmt in den Chor der Kritiker ein. Die Erbschaftssteuer solle dort erhoben werden, wo der Verstorbene sein letztes Domizil gehabt habe, argumentiert er. Mit dem neuen Abkommen verlöre die Schweiz an Attraktivität. Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit deutlichen Einbussen bei den Steuereinnahmen rechnen.

Die Walliser Handelskammer befürchtet, dass sich die im Abkommen gewährten Konzessionen an Frankreich als Bumerang erweisen könnten. Andere Staaten könnten ihrerseits darauf pochen, unilateral ihr Steuerrecht auf Schweizer Boden durchzusetzen.

Übertriebene Eile

Wenig Verständnis haben die Waadtländer Arbeitgeber dafür, dass der Bund das Abkommen ohne ihrer Ansicht nach ausreichende Konsultationen durchpeitschen möchte. Die Gespräche zwischen Frankreich und der Schweiz seien Ende Juni aufgenommen worden. Bereits am 9. Juli hätten beide Staaten das neue Abkommen paraphiert.

Die übertriebene Eile habe dazu geführt, dass sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren bereits Anfang August zum Abkommen habe äussern müssen. Statt die Plenarversammlung der 26 Mitglieder abzuwarten, habe der siebenköpfige Ausschuss Position beziehen müssen, wie FDK-Sekretär Peter Mischler auf Anfrage bestätigte.

Unter den Finanzdirektoren war das Abkommen ebenfalls umstritten. Die FDK hatte sich am Ende jedoch zu einer Zustimmung durchgerungen, da Frankreich damit gedroht hatte, das bestehende Abkommen einseitig zu kündigen. In der Schweiz lebende Franzosen könnten so bei Erbschaften doppelt besteuert werden.

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