Über das bereits in Kraft stehende Steuerabkommen mit Grossbritannien wird nicht mehr abgestimmt. Laut Bundesgericht hat es sich das Referendumskomitee selber zuzuschreiben, dass Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen sind.
Mit ihrem Entscheid haben die Richter der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung am Mittwoch in öffentlicher Beratung eine Beschwerde der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) abgewiesen, die das Referendum zusammen mit den JUSO ergriffen hatte.
Die Bundeskanzlei hatte am 30. Oktober 2012 festgestellt, dass die Referenden gegen die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich die je notwendigen 50’000 Unterschriften knapp nicht erreicht hatten.
Die AUNS hatte in ihrer nun abgewiesenen Beschwerde die Auffassung vertreten, dass gewisse Gemeinden für die fehlenden Unterschriften verantwortlich seien. Durch deren Fehler seien rechtzeitig beglaubigte Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen.
Die nach Fristablauf eingetroffenen Unterschriften müssten deshalb mitgezählt werden. Laut Bundesgericht hat sich das Referendumskomitee den verspäteten Eingang der umstrittenen beglaubigten Unterschriften vorab aus dem Kanton Genf bei der Bundekanzlei letztlich aber selber zuzuschreiben.
Das Steuerabkommen mit Deutschland ist mittlerweile vom Tisch, nachdem die deutschen Bundesländer und anschliessend der Vermittlungssausschuss ihre Zustimmung verweigert hatten. Die Beschwerde betreffend das Abkommen mit Österreich hat das Bundesgericht bereits Ende vergangenen Jahres abgewiesen. (Öffentliche Beratung vom 5. Juni 2013 im Verfahren 1C_606/2012)