Nach einer Selbstanzeige Alice Schwarzers haben Steuerfahnder nun auch das Haus der deutschen Frauenrechtlerin durchsucht. Schwarzer gab Anfang Februar zu, ein Schweizer Konto zu führen.
Gegen die deutsche Frauenrechtlerin Alice Schwarzer läuft auch nach ihrer Selbstanzeige und Steuernachzahlung ein steuerliches Ermittlungsverfahren. Das teilte der Anwalt der 71-jährigen Publizistin, Christian Schertz, am Freitag mit.
Er reagierte damit auf Berichte der Nachrichtenmagazine «Focus» und «Spiegel». Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft hätten im Mai unter anderem Schwarzers Haus im Bergischen Land bei Köln durchsucht, berichteten die Magazine. Schertz bestätigte die Durchsuchungen am 20. Mai.
Zugleich heisst es in seiner Mitteilung: «Die heute in den Medien angestellten Mutmassungen über die Höhe einer möglichen zusätzlichen Steuerschuld sind falsch». Konkreter wurde der Anwalt nicht.
Die Staatsanwaltschaft in Köln äusserte sich in der Sache nicht. «Das Thema Steuerhinterziehung kommentieren wir grundsätzlich nicht.»
Schwarzkonto in der Schweiz
Die Herausgeberin und Chefredaktorin der feministischen Zeitschrift «Emma» hatte Anfang Februar eingeräumt, seit den 1980er-Jahren ein Schweizer Konto geführt, es aber erst 2013 beim Finanzamt angegeben zu haben. Sie habe 200’000 Euro für die vergangenen zehn Jahre nachgezahlt, plus Säumniszinsen.
Laut «Focus» und «Spiegel» gibt es nun den Verdacht, dass sie dem Fiskus zusätzlich Steuern aus selbstständiger Arbeit vorenthalten haben könne. Angeblich geht es um einen sechsstelligen Betrag.
Schertz erklärte: «Im Zusammenhang mit der eingereichten Nacherklärung wurde – wie gesetzlich vorgesehen – ein steuerliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, was derzeit entgegen der ersten Annahme noch andauert.» Details nannte er nicht.
Strafanzeige gegen Unbekannt
Er habe im Namen seiner Mandantin Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt, «da erneut offenbar Informationen in kürzester Zeit aus den Behörden direkt an die Medien durchgestochen worden sind.» Er habe Schwarzer geraten, sich nicht zur Sache zu äussern. Sie werde weiter mit den Behörden zusammenarbeiten.
Eine Selbstanzeige ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Der Düsseldorfer Steueranwalt Arne Lissewski sagte, sollte Schwarzer eine zusätzliche Einkunftsquelle vollständig verschwiegen haben, würde das bedeuten, dass ihre Selbstanzeige unwirksam würde.
Als Schwarzers Selbstanzeige vor vier Monaten bekanntgeworden war, hatte die Autorin eine «Verletzung des Steuergeheimnisses» und die Verletzung ihrer Privatsphäre kritisiert. Man wolle gezielt ihren Ruf schädigen – auch nach ihrer Kampagne gegen die Prostitution.