Der Steuerdeal zwischen der Schweiz und den USA steht. Schweizer Banken, die unversteuerte US-Vermögen verwaltet haben, können nun möglicherweise Anklagen in den USA entgehen. Manche werden aber hohe Bussen bezahlen müssen.
Das US-Justizministerium veröffentlichte auf seiner Website die unterzeichnete Vereinbarung. Für die Schweiz unterschrieb der Schweizer Botschafter in den USA, Manuel Sager.
In einer Mitteilung würdigten die USA den Steuerdeal als einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung. US-Justizminister Eric Holder sagte demnach, der Deal stärke die US-Steuerbehörde in ihren Bemühungen, Steuergelder aus aller Welt in die USA zu holen.
Der stellvertretende Justizminister James Cole erklärte, es sei an der Zeit, dass sich alle US-Steuerzahler, die sich hinter dem Schweizer Bankgeheimnis versteckten oder nicht-deklarierte Konten in anderen Ländern hielten, den Behörden stellten.
In der Vereinbarung («Joint Statement») verpflichtet sich die Schweiz, die Banken zu einer Teilnahme am Bankenprogramm zu ermutigen. Weiter verspricht sie, Amtshilfe auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zu gewähren und die Gesuche zügig zu behandeln. Kundendaten sollen ausschliesslich auf dem Amtshilfeweg geliefert werden.
Die USA anerkennen ihrerseits, dass die Erwähnung von Namen von Mitarbeitern oder Dritten in den Dokumenten, welche die Banken liefern, nicht zwingend auf Delikte dieser Personen deuten. Sie erklären ausserdem, Personendaten nicht für andere Zwecke zu verwenden.
Bankenprogramm entspricht Erwartungen
Das Programm, an dem die Banken teilnehmen können, um einem Strafverfahren in den USA zu entgehen, enthält im Wesentlichen die erwarteten Punkte. Die Banken werden in vier Kategorien eingeteilt. Die erste Gruppe umfasst jene Banken, gegen die in den USA bereits ein Verfahren läuft.
Zu dieser ersten Gruppe gehören die Credit Suisse, die Zürcher und Basler Kantonalbank und die Bank Julius Bär. Da sie schon mit der US-Justiz über einen Vergleich verhandeln, um einer Anklage zu entgehen, steht ihnen das Programm nicht zur Verfügung.
Gruppe zwei muss Informationen liefern
Die zweite Gruppe ist für jene Banken, die Grund zur Annahme haben, dass sie US-Steuerrecht verletzt haben. Auch für diese ist ein Schuldeingeständnis mit Busse vorgesehen. Im Gegenzug sollen sie nicht strafrechtlich verfolgt werden («non-prosecution agreement»).
Diese Banken müssen indes umfassend mit den US-Steuerbehörden kooperieren. So müssen sie bekannt geben, wie das US-Geschäft organisiert und kontrolliert wurde. Dabei müssen sie auch die Namen und Funktionen jener nennen, die verantwortlich waren. Ferner müssen sie Auskunft darüber geben, wie US-Kunden angeworben und betreut wurden.
Bussen von 20 bis 50 Prozent der US-Vermögen
Den Banken der zweiten Gruppe drohen hohe Bussen. Für Konten, die bereits vor dem 1. August 2008 existierten, müssen sie eine Busse in der Höhe von 20 Prozent der maximalen Vermögensbeträge auf den Konten bezahlen.
Für jene Konten, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden, beträgt der Satz 30 Prozent. 50 Prozent sind es schliesslich für jene Konten, die nach dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden – also nach dem UBS-Abkommen mit den USA.
Unabhängiger Prüfer muss Unschuld bescheinigen
Die dritte Gruppe umfasst Banken, die glauben, nicht gegen US-Recht verstossen zu haben. Sie müssen aber belegen können, dass sie unschuldig sind. Zu diesem Zweck müssen sie einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der zuhanden der US-Justiz einen Bericht verfasst.
Die vierte Gruppe schliesslich umfasst Banken mit primär lokaler Kundschaft. Diese können ebenfalls einen «Non-target Letter» beantragen. Der externe Prüfer muss jedoch keinen umfassenden Bericht verfassen.