Steuererleichterungen für Solothurner Vereine mit ideellen Zwecken

Solothurner Turn-, Sport-, Musik-, Gesangs- und Theatervereine müssen künftig keine Steuern mehr bezahlen, wenn ihr Gewinn 20’000 Franken nicht übersteigt. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Solothurner Regierung am Dienstag an den Kantonsrat weitergeleitet.

Solothurner Turn-, Sport-, Musik-, Gesangs- und Theatervereine müssen künftig keine Steuern mehr bezahlen, wenn ihr Gewinn 20’000 Franken nicht übersteigt. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Solothurner Regierung am Dienstag an den Kantonsrat weitergeleitet.

Vereine bleiben zwar weiterhin grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn sie jedoch ideelle Zwecke verfolgen, soll sich die Freigrenze beim Gewinn von 5000 auf 20’000 Franken erhöhen, wie die Regierung beschloss.

In erster Linie werden Vereine mit ideellen Zwecken von der neuen Regelung profitieren, also solche, bei denen die Mitglieder ein Hobby und die Geselligkeit pflegen. Mit dieser Vorlage setzt der Regierungsrat bundesrechtliche Vorgaben um, die 2018 in Kraft treten.

Nichts ändert sich hingegen für Vereine, die wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen, wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Hauseigentümer- und Mieterverbände. Diese Vereine müssen weiterhin Gewinne ab 5000 Franken versteuern.

Die finanziellen Auswirkungen seien gering, da nur wenige juristische Personen mit ideellen Zwecken Gewinne über 5000 Franken erzielen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

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