Der Bund soll neu Steuerinformationsabkommen abschliessen können. Damit soll der internationale Amtshilfestandard nicht mehr nur in Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart werden.
Steuerinformationsabkommen erlauben gegenseitige Amtshilfe nach internationalen Standards mit interessierten Staaten und Territorien, mit welchen aber keine Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen werden sollen.
Mit diesem Beschluss komme die Schweiz einer Aufforderung des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen nach, teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Montag mit. Der Bundesrat hat diesen Entscheid gemäss Mitteilung bereits am 4. April getroffen.
Grundsätzlich gleichwertige Instrumente
DBA und Steuerinformationsabkommen seien grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfebestimmung. DBA seien jedoch umfassender und sollten primär die Doppelbesteuerung vermeiden helfen.
Gleichzeitig hat der Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit solcher Informationsabkommen mit Entwicklungsländern gutgeheissen. Die Verfasser des Berichts sind unter anderem zum Schluss gekommen, dass es für die Schweiz sinnvoll sein kann, mit Entwicklungsländern Steuerabkommen abzuschliessen.
Damit könne ein Beitrag zur Unterbindung illegaler Finanzflüsse und zur Stärkung der Integrität des Schweizer Finanzplatzes geleistet werden. Der Bericht wurde im Auftrag des Parlaments erstellt und wird nun zunächst in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) der Räte und dann in beiden Kammern beraten.