Steuerstreit um Basler EuroAirport ist offiziell beigelegt

Der Steuerstreit um den EuroAirport Basel-Mülhausen (EAP) ist offiziell beigelegt. Aussenminister Didier Burkhalter hat am Donnerstag gemeinsam mit dem französischen Europastaatssekretär Harlem Désir das entsprechende Abkommen unterzeichnet.

Der Steuerstreit zwischen Frankreich und der Schweiz um den EuroAirport Basel-Mulhouse ist beigelegt. Die Details der Einigung sind aber noch unklar.

(Bild: sda)

Der Steuerstreit um den EuroAirport Basel-Mülhausen (EAP) ist offiziell beigelegt. Aussenminister Didier Burkhalter hat am Donnerstag gemeinsam mit dem französischen Europastaatssekretär Harlem Désir das entsprechende Abkommen unterzeichnet.

Das Eidgenössische Aussendepartement (EDA) vermeldete die Unterzeichnung am Donnerstag. Das neue Steuerregime sieht unter anderem vor, dass im Schweizer Sektor des EuroAirport die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Die Unternehmenssteuereinnahmen werden zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt.

Auf Unternehmen im Schweizer Sektor werden die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer angewendet. Zudem soll eine Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde vereinbart werden.

Alter Streit

Das Abkommen setzt den Schlusspunkt unter einen mehrjährigen Steuerstreit mit Frankreich. Der EuroAirport wird zum Teil von der Schweiz betrieben, obwohl er vollständig auf französischem Boden steht. 2014 kündigte Frankreich an, auch Unternehmen im Schweizer Sektor nach französischem Recht besteuern zu wollen. Easyjet als mit Abstand wichtigste Fluggesellschaft drohte daraufhin mit dem Wegzug.

Einen ersten Schritt hin zu einer Einigung machten Aussenminister Didier Burkhalter und sein französischer Amtskollege Laurent Fabius, als sie am WEF 2015 eine gemeinsame Erklärung unterzeichneten. Ein Jahr später erreichten Bundesrat Johann Schneider-Ammann und der französische Präsident François Hollande eine grundsätzliche Einigung.

Das nun unterzeichnete Abkommen gebe den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit und gewährleiste die Weiterentwicklung und Attraktivität des Flughafens, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung.

Die globale Steuerbelastung der Unternehmen im Schweizer Sektor bleibe vergleichbar mit der heutigen Belastung. Die baselstädtische Regierung stehe hinter der Lösung und habe dem Bundesrat seine volle Unterstützung für die Umsetzung zugesagt, heisst es in der Mitteilung.

Gesetzesanpassung in Basel

Die Handelskammer beider Basel schreibt in einer Reaktion, man sei damit «auf der Zielgeraden». Für die Rechtssicherheit am Flughafen brauche es aber noch die Zustimmung durch das französische Parlament. Man hoffe, dass diese Ratifizierung nur Formsache sei.

In Basel-Stadt muss für das neue Abkommen das kantonale Steuerrecht noch aktualisiert werden, wie beim zuständigen Departement zu erfahren war. Ziel sei, dass die Steuergesetzesrevision bis Ende Jahr vom Grossen Rat beschlossen ist. Wann das Abkommen in Kraft treten kann, hänge dann vom französischen Parlament ab.

Im Schweizer Sektor des Flughafens sind über sechzig Schweizer Unternehmen tätig. Insgesamt beschäftigt der Flughafen rund 6200 Personen, wovon über 4000 im Schweizer Sektor tätig sind. Basis für den binationalen Flughafen ist ein Staatsvertrag von 1949, der sich in steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen als lückenhaft erwiesen hat.

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