Stille Wahl bei der Besetzung der Basler Gerichtspräsidien

Für die Gesamterneuerungswahl der Präsidien der Gerichte des Kantons Basel-Stadt sind genau so viele Kandidierende vorgeschlagen worden, wie Ämter zu vergeben sind. Aus diesem Grund wird der für April angesetzte Wahlgang abgesagt.

Für die Gesamterneuerungswahl der Präsidien der Gerichte des Kantons Basel-Stadt sind genau so viele Kandidierende vorgeschlagen worden, wie Ämter zu vergeben sind. Aus diesem Grund wird der für April angesetzte Wahlgang abgesagt.

Die Regierung mache von der Möglichkeit der Stillen Wahl Gebrauch und werde die Vorgeschlagenen als gewählt erklären, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Am Morgen war die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen.

Neben 23 Bisherigen sind von den Parteien zehn neue Kandidierende für die 33 Präsidien der sechs Gerichte vorgeschlagen worden. In der neuen Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2021 stellen SP, BastA! und Grüne zusammen 17, die FDP fünf, die LDP vier, die CVP drei, die SVP zwei sowie GLP und EVP je ein Präsidium.

Die Gesamterneuerungswahlen finden erstmals nach dem komplett überarbeiteten Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) statt. Der Grosse Rat hatte dieses im vergangenen Juni verabschiedet. Demnach werden nur noch die Gerichtspräsidien und nicht mehr alle Richter durch das Volk gewählt.

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