Ob es im Kanton Schaffhausen eine Strukturreform geben wird, entscheiden die Stimmberechtigten. Diese sollen einen Grundsatzentscheid fassen und für die Reorganisation eine Richtung vorgeben. Dies hat der Kantonsrat am Montag mit 29 zu 11 Stimmen entschieden.
Diskussionen über die richtigen Strukturen sind nicht neu in Schaffhausen. Aktuell hat der Kanton 26 Gemeinden, 14 davon haben weniger als 1000 Einwohner. Die jetzige Vorstoss geht auf das Postulat der Geschäftsprüfungskommission «Stadt und Land – Hand in Hand» zurück, für das sich eine deutliche Mehrheit des Kantonsrats ausgesprochen hatte.
Zwei Konsultativfragen sollen Richtung aufzeigen
Nachdem der Kantonsrat bereits in der Eintretensdebatte am vergangenen Montag Ausdauer bewiesen hatte, wurde auch in der Detailberatung ausführlich diskutiert. Strittig war zunächst die Frage, ob nur ein Grundsatzbeschluss gefasst oder auch eine Konsultativabstimmung durchgeführt werden soll. Schliesslich sprachen sich die Kantonsräte mit 36 zu 11 Stimmen für diese aus.
Uneinheitlich waren auch die Meinungen darüber, wie viele und welche Fragen gestellt werden sollten. Eine Mehrheit des Kantonsrats war für zwei Konsultativfragen, wie dies auch die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte, allerdings mit einer präzisierten Formulieren.
Das erste Modell schlägt vor, die Zahl der Gemeinden zu reduzieren, sagt aber noch nicht konkret, auf wie viele. Das zweite, weitergehende Modell sieht die Aufhebung der Gemeinden und nur noch eine kantonale Verwaltung vor.
Erste Abstimmung im Mai
Abgestimmt wird voraussichtlich am 18. Mai. Gleichzeitig müssen die Stimmberechtigten einen Kredit in Höhe von 300’000 Franken genehmigen für die Erstellung der konkreten Vorlage. Ursprünglich waren dafür 500’000 Franken beantragt. Mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten und auf Antrag eines SVP-Mitglieds sprach sich der Kantonsrat jedoch dafür aus, hier zu sparen.
Falls die Stimmberechtigten grundsätzlich eine Strukturreform befürworten, wird dann diese Vorlage erstellt und dem Kantonsrat und den Stimmberechtigten vorgelegt. Eine zweite Volksabstimmung zum Thema könnte es voraussichtlich im Jahr 2017 geben, eine neue Struktur ab 2021.