Das Schweizer Stimmvolk entscheidet im November, ob Atomkraftwerke nach 45 Jahren abgeschaltet werden müssen. Das verlangt die Atomausstiegsinitiative.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Volksbegehren am 27. November zur Abstimmung zu bringen, wie die Bundeskanzlei am Freitag mitteilte. Zu den potenziellen Themen für diesen Termin gehörten auch das revidierte Überwachungsgesetz (BÜPF) und die Armeereform (WEA). Die Referenden sind nach Angaben der Komitees aber nicht zustande gekommen.
Die Bundeskanzlei habe keinen Anlass, an den Aussagen der Komitees zu zweifeln, hiess es auf Anfrage. Die Unterschriften werden dennoch gezählt. Anschliessend wird im Bundesblatt wie üblich bekannt gegeben, ob genügend beglaubigte Unterschriften eingereicht wurden oder nicht. Sollten entgegen der Angaben der Komitees genügend Unterschriften zusammengekommen sein, könnte die Abstimmung an einem nächsten Termin stattfinden.
Atomkraftwerke im Fokus
Im November aber geht es allein um die Atom-Frage. Die Initianten verlangen, dass alle AKW spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden. Beznau I müsste ein Jahr nach Annahme der Initiative vom Netz gehen. Die Grünen hatten das Volksbegehren nach der Atomkatastrophe von Fukushima lanciert.
Die Befürworter argumentierten, die Initiative würde Sicherheit bringen für die Bevölkerung und für die AKW-Betreiber. Letztere könnten so ihre Planung für die Ausserbetriebnahme an einem präzisen Datum ausrichten. Die Gegner warnen vor Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber, wenn die AKW wegen neuer Regeln vorzeitig ausser Betrieb gehen müssten.
Energiestrategie ohne Frist
Die Gegner verweisen auch auf die Energiestrategie 2050 und das erste Massnahmenpaket dazu. Dieses werden die Eidgenössischen Räte voraussichtlich in der Herbstsession unter Dach und Fach bringen. Sie haben im Gesetz verankert, dass in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden sollen. Wann die heutigen AKW vom Netz gehen, bleibt aber offen.
Das Parlament beschloss, bei den geltenden Regeln zu bleiben. Atomkraftwerke können demnach so lange betrieben werden, wie die Aufsichtsbehörde sie als sicher erachtet. Eine Laufzeitbeschränkung stand zur Debatte. Der Nationalrat sprach sich zunächst dafür aus, die Laufzeit der ältesten AKW auf sechzig Jahre zu beschränken.
Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber zudem ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen. Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI. Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. In neuer Zusammensetzung nach den Wahlen beschloss auch der Nationalrat, sowohl auf eine Laufzeitbeschränkung als auch auf das Langzeitbetriebskonzept zu verzichten.