Stocker kommt mit zwei Spielsperren davon

Nach seiner Tätlichkeit gegen Lausannes Verteidiger Abdelouahed Chakhsi muss Valentin Stocker zwei Spielsperren absitzen und fehlt dem FC Basel damit am Samstag in St. Gallen und eine Woche später gegen den FCZ. Chakhsi wurde vom Disziplinarrichter der SFL freigesprochen.

Freispruch für den Lausanner Chakhsi (Bild: Si)

Nach seiner Tätlichkeit gegen Lausannes Verteidiger Abdelouahed Chakhsi muss Valentin Stocker zwei Spielsperren absitzen und fehlt dem FC Basel damit am Samstag in St. Gallen und eine Woche später gegen den FCZ. Chakhsi wurde vom Disziplinarrichter der SFL freigesprochen.

Am vergangenen Sonntag, beim 2:0-Sieg des FC Basel gegen Lausanne-Sport, war die Situation auf dem Rasen nach einem üblen Tackling von Abdelouahed Chakhsi gegen Valentin Stocker ausgeufert. Der Schweizer Nationalspieler revanchierte sich für das Foul mit einem Griff an die Kehle des Nordafrikaners.

Beide Beteiligte sahen in der 62. Minute von Schiedsrichter Nikolaj Hänni die rote Karte. Stockers Würgegriff wurde von der Disziplinarkommission der Swiss Football League nicht als Tätlichkeit, sondern als «grobe Unsportlichkeit» gewertet und Stocker mit zwei Spielsperren belegt.

Für eine Tätlichkeit ist das Mindeststrafmass vier Spielsperren, für eine grobe Unsportlichkeit drei. Im Fall von Stocker wurde auf ein Spiel weniger entschieden, da eine vorausgegangene Provokation in den Richterspruch einbezogen wurde.

Chakhsi sei nach dem Gerangel vom Schiedsrichter irrtümlicherweise ausgeschlossen worden, begründet die Kommission unter Vorsitz von Urs Studer und stützt den Freispruch auf eine Fifa-Entscheidung von 2003, wonach ein Platzverweis nicht automatisch mindestens ein Spiel Sperre nach sich zieht.

Der Welt-Verband hat im Zirkular Nummer 866 vom 24. September 2003 bei einem «offensichtlichen Fehlentscheid des Schiedsrichters» ein solches Vorgehen zugelassen.

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