Bei der Bündner Staatsanwaltschaft ist am Montag eine Strafanzeige einer Privatperson gegen den Churer Bischof Vitus Huonder eingegangen. Diese wirft dem Kirchenmann eine öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit vor.
Die Strafanzeige bezieht sich auf einen Vortrag des Bischofs von vorletzter Woche in Fulda im deutschen Bundesland Hessen. Dort hatte Vitus Huonder Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. Der Vortrag hatte unter liberalen Gläubigen einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.
Die Bündner Staatsanwaltschaft in Chur bestätigte am Montag auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige. Eingereicht worden sei die Anzeige von einer Privatperson aus dem Kanton St. Gallen, sagte Mediensprecher Claudio Riedi.
Keine Immunität für den Bischof
Eine Strafanzeige angekündigt hatte am Wochenende bereits der Schwulenverband Pink Cross. Laut Geschäftsführer Bastian Baumann wurde die Anzeige am Montag nach Chur gesandt. Wie die Privatperson aus dem Kanton St. Gallen sieht auch Pink Cross durch die Aussagen Huonders den Artikel 259 des schweizerischen Strafgesetzbuches verletzt.
Würde der Churer Bischof wegen der Zitate tatsächlich angeklagt und von einem Gericht verurteilt, würden ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen. Nach Angaben der Bündner Staatsanwaltschaft werden die Anzeigen gegen den Bischof nun geprüft. Anders als Politiker oder Richter sind Bischöfe in der Schweiz nicht immun gegen eine Strafverfolgung.