Strafanzeige nach Morddrohung gegen Franz Webers Tochter

Der im März 2012 angenommene Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen hat ein weiteres Nachspiel. Eine Person, die sich von den Folgen der Initiative schwer getroffen fühlt, hat Morddrohungen ausgesprochen: gegen Vera Weber – die Tochter des Initianten – und Pierre Chiffelle, den Anwalt von Helvetia Nostra.

Vera Weber (Archiv) (Bild: sda)

Der im März 2012 angenommene Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen hat ein weiteres Nachspiel. Eine Person, die sich von den Folgen der Initiative schwer getroffen fühlt, hat Morddrohungen ausgesprochen: gegen Vera Weber – die Tochter des Initianten – und Pierre Chiffelle, den Anwalt von Helvetia Nostra.

Die beiden haben nun bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt eine Strafanzeige eingereicht. «Diese Art von Verhalten ist inakzeptabel und die Folge von unkontrollierbaren Emotionen», sagte Chiffelle am Sonntag auf Anfrage der sda. Er bestätigte einen Bericht der Zeitung «Le Matin Dimanche».

Der Autor des anonymen Schreibens behauptet, seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative «alles» verloren zu haben. Der neue Verfassungsartikel sieht vor, die Zahl der Zweitwohnungen in allen Gemeinden auf 20 Prozent zu begrenzen.

Der Drohbrief datiert vom 12. August und wurde eine Woche später im Kanton Wallis abgeschickt. Unterzeichnet wurde er von einem «Bürger in Schwierigkeiten». Im Couvert befanden sich zwei Patronen. Das Material wurde der Polizei übergeben.

Weber und Chiffelle bieten dem anonymen Absender des Briefes an, sich persönlich bei ihnen zu entschuldigen. In diesem Fall würde die Strafanzeige zurückgezogen.

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