Strafbefehl gegen «Connyland»-Geschäftsführer wegen übler Nachrede

Der Geschäftsführer des Freizeitparks Connyland im thurgauischen Lipperswil ist mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 150 Franken und mit einer Busse von 300 Franken bestraft worden. Er hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht.

Der Freizeitpark Connyland hält keine Delfine mehr (Archiv) (Bild: sda)

Der Geschäftsführer des Freizeitparks Connyland im thurgauischen Lipperswil ist mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 150 Franken und mit einer Busse von 300 Franken bestraft worden. Er hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht.

Das teilte das deutsche Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) am Freitag mit. Stefan Haffter, Medienverantwortlicher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, bestätigte der sda, dass die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen den Strafbefehl am 6. Dezember, just am Samichlaus-Tag, versandt habe. Der Strafbefehl ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Angezeigt worden war der «Connyland»-Geschäftsführer von WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller. Der «Connyland»-Chef hatte im November 2011 öffentlich einen Zusammenhang hergestellt zwischen dem WDSF und dem Tod zweier Tümmler im «Connyland»-Delfinarium. Er sagte wiederholt, möglicherweise hätten Tierschützer die Delfine vergiftet.

Keine Delfine mehr

Der Tod der zwei «Connyland»-Delfine wurde zum Politikum. Das eidgenössische Parlament beschloss darauf ein Importverbot für Delfine. Dieses Verbot verunmöglichte dem «Connyland», das Delfinarium weiterzuführen, weil es nur noch drei Delfine hatte.

Vor wenigen Wochen wurden zwei Delfine aus dem «Connyland» nach Jamaika überführt. Seither leben Chicky und Secret dort in einer Lagune. Für den Delfin Angel bedeuteten die Vorbereitung auf die lange Reise in die Karibik zu viel Stress. Angel verendete noch in Lipperswil, wenige Tage vor der geplanten Übersiedlung nach Jamaika.

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