Der Zürcher Statthalter hat gegen den «Tages-Anzeiger» eine Busse von 800 Franken ausgesprochen, weil die Zeitung Details aus dem geheimen PUK-Bericht zur BVK-Korruptionsaffäre publiziert hatte. Das Medienhaus Tamedia verlangt eine rechtliche Beurteilung durch das Bezirksgericht.
Der «Tages-Anzeiger» hatte im Herbst 2012 in einer Artikelserie über die Hintergründe der Korruptionsaffäre in der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich berichtet. Dabei zitierte er aus dem damals noch nicht definitiven und als geheim deklarierten Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) des Kantonsrats.
Statthalter Hartmuth Attenhofer sprach nun eine Busse wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente aus, wie Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer eine Meldung der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Beschwerde vom Presserat abgewiesen
Wegen der vorzeitigen Veröffentlichung hatte der Zürcher Kantonsrat Beschwerde beim Presserat eingelegt, war dort jedoch abgeblitzt. Der Presserat war der Ansicht, es sei legitim gewesen, dass der «Tages-Anzeiger» vorzeitig Details aus dem geheimen PUK-Bericht publizierte.
Die Zeitung habe glaubhaft darlegen können, dass die Veröffentlichung angesichts des unbestritten grossen öffentlichen Interesses am Thema BVK sinnvoll gewesen sei. Schützenswerte Interessen seien dadurch nicht verletzt worden, befand der Presserat.