Drei junge Männer aus Bäretswil ZH haben einen bekifften und völlig weggetretenen 15-jährigen Kollegen seinem Schicksal überlassen statt den Notarzt zu verständigen. Dafür wurden sie nun von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl mit bedingten Geldbussen bestraft.
Der Vorfall, über den am Freitag der «Zürcher Oberländer» berichtete und der von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde, passierte im August 2013 in der Zürcher Oberländer Gemeinde Bäretswil.
Eine Gruppe Jugendlicher traf sich bei der reformierten Kirche zum Trinken und Kiffen. Nachdem die Gruppe in die Wohnung eines Jugendlichen gewechselt war, ging es einem 15-Jährigen immer schlechter. Er musste sich übergeben, atmete schwer und seine Lippen wurden blau. Kurze Zeit später war er nicht mehr ansprechbar.
Seine Kollegen versuchten ihn zu wecken – erfolglos. Auch eine Herzmassage brachte nichts. Statt einen Arzt zu rufen, legten sie ihren Freund aber auf eine Matratze und luden ihn im Freien ab. Weil die frische Luft jedoch auch Stunden später nichts half, hoben sie ihn in eine Schubkarre und schoben ihn ins Dorfzentrum.
Gemäss Staatsanwaltschaft wollten sie ihn loswerden, weil sie wegen ihres Drogenkonsums die Polizei nicht informieren wollten.
Jugendlicher in lebensgefährlichem Zustand
Als sie von Weitem einen Passanten sahen, luden sie den 15-Jährigen kurzerhand vor einem Lebensmittelgeschäft ab und machten sich aus dem Staub. Unterwegs verständigten sie aber doch noch die Sanität.
Als diese eintraf, war der Jugendliche gemäss Staatsanwaltschaft «tief bewusstlos und ohne Schutzreflexe». Er befand sich in Lebensgefahr und musste auf die Intensivstation. Es stellte sich heraus, dass er eine Vergiftung wegen mehrerer Suchtmittel hatte.
Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft wurden drei junge Männer, die bei der Tat zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt. Sie erhielten Geldstrafen von je 20 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Strafen wurden bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der 15-Jährige, für den der gemütliche Abend auf der Intensivstation endete, ist mittlerweile wieder gesund. Ob die Jugendlichen noch befreundet sind, geht aus dem Urteil nicht hervor.