Rund zehn Monate nach einer tödlichen Frontalkollision ist eine ehemalige Aargauer Staatsanwältin wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Die 46-Jährige war am 17. Januar in Bözen AG einem anderen Auto gefolgt, das einen Lastwagen überholte. Während das erste Auto das Überholmanöver abschliessen konnte, prallte der Wagen der Staatsanwältin in ein korrekt entgegenkommendes Auto.
Dessen 31-jähriger Lenker erlitt schwere Verletzungen und wurde von einem Helikopter der Rega ins Spital gebracht. Mehrere Tage später erlag er im Spital seinen Verletzungen. Die Autolenkerin wurde beim Unfall selbst verletzt und wurde arbeitsunfähig.
Die ehemalige Staatsanwältin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, wie Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Sie bestätigte damit eine Vorabmeldung des Lokalsenders Tele M1. Zur Höhe des Tagessatzes machte Strebel keine Angaben. Die bedingte Geldstrafe gilt auf eine Probezeit von zwei Jahren.
Arbeitsverhältnis aufgelöst
Das Verfahren war von einer ausserordentlichen Staatsanwältin aus dem Kanton Bern geführt worden. Die Unfallverursacherin ist unterdessen nicht mehr bei der Aargauer Staatsanwaltschaft tätig.
Das Arbeitsverhältnis wurde per Ende September im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, wie Samuel Helbling, Mediensprecher des Departements Inneres und Volkswirtschaft (DVI), am Dienstag auf Anfrage sagte.