Strafe für Ex-Direktor von Tessiner Elektrizitätswerk AET gemildert

Das Tessiner Appellationsgericht in Locarno hat die Strafe für den ehemaligen Direktor des Tessiner Elektrizitätswerks AET, Reto Brunett, deutlich gemildert. Die Verurteilung wegen ungetreuer Amtsführung hat es aber bestätigt, wie es am Dienstag mitteilte.

Der ehemalige AET-Direktor Reto Brunett und seine Anwältin (Archiv) (Bild: sda)

Das Tessiner Appellationsgericht in Locarno hat die Strafe für den ehemaligen Direktor des Tessiner Elektrizitätswerks AET, Reto Brunett, deutlich gemildert. Die Verurteilung wegen ungetreuer Amtsführung hat es aber bestätigt, wie es am Dienstag mitteilte.

Demnach erhielt der frühere Direktor der AET (Azienda Elettrica Ticinese) eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die erste Instanz hatte ihn im Februar 2013 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und einer Geldstrafe von 12’000 Franken verurteilt.

Er war schuldig gesprochen worden, den Kaufpreis für eine marode Firma, die einem Freund gehörte, ungerechtfertigt in die Höhe getrieben zu haben. Den wegen Komplizenschaft ebenfalls angeklagten Freund hatte die erste Instanz zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Das Appellationsgericht sprach den zweiten Angeklagten nun frei.

Der Kauf war 2008 besiegelt worden, als Brunett Direktor der AET war, und es wurde ein Kaufpreis von 4,6 Millionen Franken vereinbart. Bezahlt wurde schlussendlich nur eine Rate. Weniger als ein Jahr danach ging das gekaufte Unternehmen Konkurs.

Die AET liess in der Folge den Vorgang intern untersuchen und schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Brunett, der immer auf seine Unschuld gepocht hatte, wurde 2009 für 23 Tage in Untersuchungshaft genommen. Im selben Jahr wurde er bei der AET entlassen.

Die AET nahm die Richtersprüche zur Kenntnis, wie sie in einem Communiqué mitteilte. Sie will sie nun zusammen mit ihren Anwälten prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Für die von der AET gestellten Forderungen verwies das Appellationsgericht auf den Zivilweg. Vor der ersten Instanz hatte die AET einen Schaden von rund 2 Millionen Franken geltend gemacht. Die erste Instanz hatte Brunett und dessen Freund auferlegt, der AET gemeinsam eine Entschädigung in dieser Höhe zu leisten.

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