Strafe für Nacktwanderer laut Bundesgericht verjährt

Der vor drei Jahren in Appenzell Ausserrhoden verurteilte Nacktwanderer bleibt straffrei. Laut Bundesgericht sind sowohl die unbezahlt gebliebene Busse von 100 Franken als auch die an ihre Stelle getretene eintägige Freiheitsstrafe mittlerweile verjährt.

Ein Verbotsschild für Nacktwandern (Archiv) (Bild: sda)

Der vor drei Jahren in Appenzell Ausserrhoden verurteilte Nacktwanderer bleibt straffrei. Laut Bundesgericht sind sowohl die unbezahlt gebliebene Busse von 100 Franken als auch die an ihre Stelle getretene eintägige Freiheitsstrafe mittlerweile verjährt.

Der Mann war im Januar 2011 vom Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden wegen unanständigen Benehmens zu 100 Franken Busse verurteilt worden, nachdem er als Wanderer im Gebiet Nieschberg bei Herisau nackt unterwegs gewesen war. Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmässigkeit des Verdikts im November 2011.

Der Betroffene weigerte sich allerdings trotz Betreibung, die 100 Franken zu bezahlen. Die Busse sollte deshalb vor rund einem Jahr in eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag umgewandelt werden. Das Obergericht hatte es allerdings bei seinem Entscheid von 2011 unterlassen, eine entsprechende Umwandlungs-Anordnung zu erlassen.

Im vergangenen Oktober holte das Obergericht das Versäumte nach. Das Bundesgericht hat nun auf Beschwerde des Betroffenen festgestellt, dass sowohl die Busse auch die als Ersatz festgelegte Freiheitsstrafe von einem Tag mittlerweile verjährt sind.

Die Vollstreckungsverjährung betrage bei Übertretungen drei Jahre. Diese Frist habe im Januar 2011 mit dem Urteil des Obergerichts zu laufen begonnen. Weder Busse noch Freiheitsstrafe könnte deshalb heute noch vollstreckt werden.

Nächster Artikel