Vier Teilnehmer einer Demo, die 2015 in Basel ausgeartet war, sind wegen Gewalt gegen Beamte, Landfriedensbruchs und weiterer Delikte schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von je 180 Tagessätzen à 30 Franken.
Anlass für den Prozess ist eine Demonstration gegen die grosse Schweizer Armeeübung «Conex 15». An jenem September-Freitag waren mehrere Polizeiangehörige verletzt und sechsstellige Sachbeschädigungen begangen worden. Die Demo hatte am Claraplatz begonnen und war zum Ausschaffungsgefängnis Bässlergut an der deutschen Grenze gezogen, wo die Proteste vollends in Gewalt und Zerstörung kippten.
Die Behörden ermittelten in der Folge zwölf Tatverdächtige, wovon sie gegen vier Anklage erhob und gegen acht Strafbefehle erliess – vier akzeptierten letzteren übrigens nicht, weshalb auch ihre Fälle in einem ordentlichen Verfahren beurteilt werden.
Vor dem Einzelrichter standen am Donnerstag vier Männer im Alter zwischen 20 und 29 Jahren. Einer wohnt in der Region, in Muttenz, die anderen in Thun, Genf und Zürich. Die Staatsanwaltschaft war nicht im Saal; ihre Anträge lagen schriftlich vor.
Fast gleiche Strafe
Für den Richter ist bewiesen, dass die vier an der Demo teilnahmen und dabei alle etwa dasselbe, «nicht leichte» Verschulden treffe – daher die fast identische Strafe trotz differenzierten Einzelvorwürfen. Bei zweien werden noch kleinere Vorstrafen vollziehbar, weshalb er ihre Bewährungsfrist verlängerte.
Auch ohne identifizierende Zeugenaussagen reichten DNA-Spuren für den Schuldspruch: Zwei solche fanden sich an Steinen, die beim zertrümmerten Eingang eines Einkaufszentrums lagen, eine an einem Stein in einem Auto und die vierte als Blut am Autoheck.
Die Vergleichs-DNA sei korrekt erhoben worden im Zusammenhang mit früheren Delikten, hielt der Richter fest. Die vier seien einschlägig bekannt und zum Teil extra für jenen Rabatz angereist. Beim Bässlergut sei die Stimmung gegenüber den Beamten echt «bedrohlich und gefährlich» gewesen.
Solidarisch verantwortlich
Die vier hätten sicher nicht alle eigenhändig sämtliche Schäden verursacht, sagte der Richter weiter. Sie müssten aber solidarisch für den Gesamtschaden geradestehen, der bei dieser vom Beginn weg aggressiven Zusammenrottung entstand. So müssen zwei insgesamt 40’000 Franken an Gebäudeschäden tragen und die beiden anderen gegen 9000 Franken für das demolierte Auto.
Der Richter wischte damit die Plädoyers der Verteidigung vom Tisch, die fast alle Anschuldigungen als unbewiesen abstritt und bloss zwei Sachbeschädigungen anerkannte, für die je 30 Tagessätze à 10 Franken angemessen seien. Der Richter folgte hingegen im Wesentlichen der Anklage.
Die Angeklagten selber verzichteten auf Anraten ihrer Verteidigung weitgehend auf Angaben zu ihrer Person und völlig auf Aussagen zu den Vorwürfen.